Sozialministerium

Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen

Dolinschek: Behindertengleichstellungsgesetz tritt mit 1.1.2006 in Kraft

„Der ungeteilte Anspruch behinderter Menschen auf ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben ist ein Fundament unserer Sozialpolitik“, betont Sozialstaatssekretär Sigisbert Dolinschek, anlässlich des heutigen „Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen“.

Die Beschäftigung von Menschen, die es im Leben durch welche Behinderung auch immer ohnehin nicht leicht haben, käme daher eine besondere Bedeutung zu, erklärt Dolinschek und verweist darauf, dass die Fortführung der seit 2001 gestarteten Beschäftigungsoffensive für Menschen mit Behinderungen – die sogenannte Behindertenmilliarde – auch für das Jahr 2006 gesichert ist.

Über 17.000 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen, davon 7.000 für Frauen konnten seit bestehen der Behindertenmilliarde geschaffen bzw. nachhaltig gesichert werden. Während die Arbeitslosigkeit generell von 2003 – 2004 um 1,58 % anstieg, konnte die früher besonders hohe Arbeitslosenrate von Behinderten um 5,51 %, bei Frauen sogar um 5,87 % gesenkt werden. Der Anteil der Behinderten an den Gesamtarbeitslosen wurde im Jahr 2004 von 12,7 % auf 11,8 % minimiert.

In diesem Zusammenhang weist der Staatssekretär auch darauf hin, dass es ihm gemeinsam mit Sozialministerin Ursula Haubner gelungen sei, im Rahmen der im September stattgefundenen Regierungsklausur „Arbeit für Österreich“ zusätzlich 200 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen im Bereich des Bundesdienstes zu schaffen. „Diese Maßnahme betrachte ich als wichtiges Zeichen gegenüber den Ländern und der Privatwirtschaft, die diesem Beispiel ebenfalls Folge leisten sollen“, so Dolinschek.

Weiters wies der Staatssekretär auf das Behindertengleichstellungsgesetz hin, das am 1. Jänner 2006 in Kraft tritt. „Mit diesem Gesetz erteilen wir Diskriminierungen gegenüber Menschen mit Behinderungen sowie auch gegenüber deren Angehörigen ein klare Absage und sorgen für mehr Barrierefreiheit“ betont der Staatssekretär. Dieses Gesetz führt für Menschen mit Behinderungen einen gesetzlich geregelten Schutz vor Diskriminierungen im täglichen Leben ein.

Ab 1. Jänner 2006 gilt Barrierefreiheit für Neubauten und Generalsanierungen, für bestehende Bauten gibt es im Sinne der Zumutbarkeitsprüfung abgestufte Übergangsfristen zwischen 1 und 10 Jahren. Etappenpläne zum Abbau von Barrieren im Bereich der Bundesbauten und Verkehrseinrichtungen werden unter maßgeblicher Einbeziehung der ÖAR (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation) erstellt und möglichst rasch umgesetzt.

Mit einer Änderung des Behinderteneinstellungsgesetzes wurde dieser Schutz auch für die Arbeitswelt sichergestellt und gleichzeitig wurden die europarechtlichen Vorgaben nicht nur erfüllt, sondern übertroffen.

„Ich bin davon überzeugt, dass Österreich durch dieses Gesetz dem Erreichen der vollen gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen einen entscheidenden und wesentlichen Schritt näher gekommen ist. Ich würde mich freuen, wenn auch andere europäische Staaten die Maßnahmen Österreichs umsetzen würden. Nur gemeinsam können wir Gleichstellungspolitik für alle Bürger Europas erreichen“, so der Staatssekretär.

„Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, durch eine aktive Behindertenpolitik die Lebenssituation behinderter Menschen nachhaltig zu verbessern. Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz und der Behindertenmilliarde haben wir wichtige Schritte in Richtung Gleichberechtigung gemacht. Die Behindertenpolitik ist zu einem ständigen Bestandteil einer verantwortungsvollen Arbeit für Österreich geworden. Diesen Weg werde ich als für die Behindertenpolitik zuständigen Staatssekretär auch in Zukunft fortsetzen“, unterstrich Dolinschek abschließend.

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