Formular mit Eintrag Muttersprache ÖGS

Internationaler Tag der Muttersprache – Muttersprache: ÖGS

Der Internationale Tag der Muttersprache ist ein von der UNESCO aus gerufener Gedenktag zur "Förderung sprachlicher und kultureller Vielfalt und Mehrsprachigkeit".

Er wird seit dem Jahr 2000 jährlich am 21. Februar begangen.

Für unseren gehörlosen Sohn Tassilo ist die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) Muttersprache, genauso wie für viele gehörlose und sogar auch nicht wenige schwerhörige und hörende Schulkinder vor ihm.

Am 20. Jänner 2014 waren wir – die Eltern von Tassilo – beim Besprechungstermin in einer zuständigen Schule und führten die Einschreibung unseres Sohnes durch. Dabei wurde die ÖGS als seine Muttersprache bestätigt, als ob das eine selbstverständliche Sache wäre.

Das Bundesministerium für Unterricht – bmukk – hat hier Erklärungsbedarf, weshalb ÖGS (noch) nicht als eine Muttersprache von gehörlosen Kindern im Schulunterricht anerkannt wird (siehe „Einsichtsbemerkungen“ von Rumpler).

Es fehlt z. B. ein bilingualer Lehrplan mit ÖGS als erster Sprache (= Muttersprache) und Deutsch als zweiter Sprache. Der „Sonderschullehrplan für gehörlose Kinder“ ist völlig veraltet, defizitorientiert und basiert nicht auf aktuellen sprachwissenschaftlichen Erkenntnissen.

Insgesamt werden 24 (vierundzwanzig!) Sprachen im Rahmen des muttersprachlichen Unterrichts angeboten (Siehe OTS-Aussendung)

Es wird erforderlich sein, dass das Unterrichtsministerium eine umfassende Auskunft zu ÖGS gibt.

Folgende Fragen erscheinen mir wichtig:

  • Führt das Unterrichtsministerium regelmäßige Erhebungen zu ÖGS im Schulunterricht durch?
  • Wie wird die Anzahl von ÖGS-muttersprachlichen Kindern ermittelt? Werden Schuleinschreibungen zur Erhebung herangezogen?
  • Wie wird die Anzahl von ÖGS-muttersprachlichen Lehrkräften (idealerweise ab Niveau B2/C1) ermittelt?
  • Werden Zahlen über ÖGS im Rahmen des muttersprachlichen Unterrichts in Österreich veröffentlicht (zB im Nationalen Bildungsbericht)?
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

0 Kommentare

  • Ohne Bescheid kein Weg zum Recht
    Nach den bisherigen Erfahrungen wird vom Unterrichtsministerium bzw. den Landesschulbehörden alles getan, um gebärdensprachorientierten SchülerInnen keine Rechte zugestehen zu müssen. Es werden im Einzelfall immer Hilfen angeboten, mit der Bemerkung, mehr könne man sicher nicht tun. Wenn Eltern dann auf diese Angebote eingehen, haben sie auf alle weiteren Rechte verzichtet und ihre Kinder müssen sich mit diesen mehr oder weniger unzureichenden Hilfen durch ihre Schulkarriere „wurschteln“. Am Ende stehen sie mit gravierenden beruflichen Nachteilen da und die Schulbehörde behauptet, sie hätte ja eh immer alles Menschenmögliche im Einvernehmen mit den Eltern getan; am schlechten Schulerfolg seien eben die unintelligenten Kinder selbst schuld.
    Daher: Alle Eltern, welche möchten, dass die Österreichische Gebärdensprache Unterrichtssprache für ihre Kinder ist (in einem bilingualen System zusammen mit Deutsch), müssen das schriftlich nachweisbar (per eingeschriebenem Brief) bei der zuständigen Schulbehörde beantragen und eine “bescheidmäßige Entscheidung“ verlangen (Hilfe biete ich an). Nur der Antrag auf einen Bescheid zwingt die Schulbehörde zu rechtlich greifbaren Stellungnahmen; erst aufgrund eines Bescheids kann die Ablehnung der ÖGS als Unterrichtssprache als Diskriminierung bekämpft werden. Also: die Eltern sollten zu allererst freundlich, aber bestimmt den Antrag auf ÖGS als Unterrichtssprache stellen und sich danach nicht auf irgendwelche mündlichen, telefonischen oder nicht als Bescheid gekennzeichnete schriftlichen Informationen der Schulbehörde einlassen, mit denen man sie dazu bringen will, ihren Antrag zurückzuziehen. Auch offene oder versteckte Drohungen sollten sie ignorieren (die gibt es: „Wenn sie mit unserer Lösung nicht einverstanden sind, können wir für Ihr Kind leider nichts tun“; „Sie wollen doch nicht, dass Ihr Kind keine Förderung erhält?), ebenso wie „Wir haben leider kein Geld/keine ausgebildeten LehrerInnen“.