Wie vor jeder Nationalratswahl hat BIZEPS-INFO auch dieses Mal wieder an die Vorsitzenden der Parteien schriftlich Fragen zur Behindertenpolitik gestellt. Hier die Antworten von Bundesparteiobmann Christian Strache (FPÖ).
BIZEPS-INFO: Sind Sie bereit, für die Nationalratswahl einen direkt betroffenen behinderten Menschen an wählbarer Stelle aufzustellen? Wenn ja, wen?
Christian Strache: Auf dem fünften Listenplatz unserer Bundesliste kandidiert Norbert Hofer, der aufgrund eines Sportunfalls an einem inkompletten Querschnittssyndrom leidet.
BIZEPS-INFO: Welche Schwerpunkte wird Ihre Partei in der nächsten Legislaturperiode im Behindertenbereich setzen?
Christian Strache: Wir haben die negative Erfahrung gemacht, dass es vor allem Institutionen der öffentlichen Hand sind, die sich von ihrer Verpflichtung „freikaufen“. Ab 25 Mitarbeitern muss ein Betrieb einen Behinderten einstellen – oder 196 Euro im Monat Strafe zahlen. Unserem „Sozialstaat“ ist die Strafe offenbar lieber.
Von ca. 7.100 Pflichtstellen des Bundes sind rund 1.600 unbesetzt. Alleine in Wien sind fast 900 Arbeitsplätze für Behinderte nicht besetzt. Nur Oberösterreich, Steiermark und Kärnten erfüllen die Quote. Alle anderen Bundesländer zahlen die Ausgleichstaxe von jeweils 196 Euro. Das betrifft mehr als 2.000 nicht besetzte Planstellen. Es ist daher notwendig, den Sozialstaat in die Pflicht zu nehmen und die Verantwortung der Ämter und Behörden einzufordern.
Die Versäumnisse der Bundesregierung im Rahmen der „illegalen Pflege“ könnten zudem für die Betroffenen zu einem finanziellen Desaster führen. Denn es wären bei einer Klage Sozialversicherung, Pensionsversicherung, 13. und 14. Monatsgehalt und die Differenz auf Kollektivvertragslöhne in Österreich nachzubezahlen. Das könnte für zu pflegende Personen oder deren Kinder bzw. Eltern letztendlich den finanziellen Ruin bedeuten. Denn eingeklagt werden können diese Ansprüche rückwirkend bis zu fünf Jahre.
Es ist nun vorrangig zu prüfen ob im Rahmen der Verabschiedung eines Verfassungsgesetzes – und dazu braucht es eine 2/3-Mehrheit im Nationalrat, das in diesen speziellen Fällen den rückwirkenden Eingriff in privatrechtliche Ansprüche der illegal Beschäftigten ermöglicht, die betroffenen Personen vor den Schadenersatzansprüchen geschützt werden können.
Es ist dringend notwendig, dass die Politik ihr wahltaktisches Geplänkel um das Thema beendet und ernsthaft an einer Lösung des Problems arbeitet. Hier muss es eine Zusammenarbeit über Parteigrenzen hinweg geben, sonst bleiben die Betroffenen auf der Strecke.
Die FPÖ schlägt vor, einen kompetenten Arbeitskreis einzurichten, der bis Jahresende einer neuen Bundesregierung einen tauglichen Vorschlag für eine nachhaltige Lösung des Pflegeproblems auf den Tisch legen soll.
In diesem Arbeitskreis sollen neben Exponenten des Sozialministeriums, des Gesundheitsministeriums, des Arbeitsministeriums und der Ärztekammer auch Vertreter des AMS und Experten aus dem Bildungsministerium vertreten sein, um eine Ausbildungsoffensive für den diplomierten Sektor und eine Umschulungsoffensive im Pflegehelferbereich zu starten.
Weiters sollen auch Personalvertreter aus dem Pflegesektor sowie die Patientenanwaltschaft und die Senioren- und Behindertenorganisationen im Arbeitskreis eingebunden sein.
Es gibt eine Reihe von Maßnahmen, die wir diesem Arbeitskreis zur Diskussion vorschlagen möchten. So etwa die Einrichtung von Kompetenzzentren für pflegende Angehörige oder die Anerkennung von Pflegzeiten durch Angehörige als Pensionszeiten. Wichtig ist auch eine automatische Indexanpassung beim Pflegegeld, um eine schleichende Entwertung zu verhindern.
Für Pflegeheime schlägt die FPÖ zwei getrennte Tagsätze vor. Eine Komponente soll eine Wohnkomponente sein, die Ausstattung, Qualität und Service berücksichtigt. Die zweite Komponente ist die Pflegekomponente, die sich an der Einstufung im Rahmen des Pflegegeldes orientiert.“
In diesem Zusammenhang lehne ich eine staatliche Förderung privater Pflegeversicherungen ab. Der Staat hat seine Mittel so einzusetzen, daß jeder Österreicher unabhängig von seinem Einkommen im Rahmen seiner Pflegestufe die notwendige Betreuung erhält. Das ist ein Grundbedürfnis und muß durch das Pflegegeld abgesichert sein. Wer sich durch eine Privatversicherung ein besonders schönes Einzelzimmer und eine besondere Menüauswahl sicherstellen kann, der soll das tun. Auf die Pflege selbst darf das jedoch keinen Einfluß haben. Wir wollen keine Zweiklassenmedizin im öffentlichen Gesundheitswesen.
BIZEPS-INFO: Welche notwendigen Verbesserungen sehen Sie beim seit 1. Jänner 2006 in Österreich geltenden Behindertengleichstellungspaket? Welche Punkte davon möchten Sie in der nächsten Legislaturperiode verbessern?
Christian Strache: Das Behindertengleichstellungspaket war zweifellos ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die Barrierefreiheit ist jedoch auch auf Landesebene mit den notwendigen Durchsetzungskompetenzen zu garantieren und der freie Zugang zu Bildung ist als Grundrecht ebenfalls umzusetzen.
BIZEPS-INFO: Werden Sie sich für die Schaffung von Rahmenbedingungen für die Einführung einer bedarfsgerechten Persönlichen Assistenz einsetzen?
Christian Strache: Persönliche Assistenz ist außer Frage zu stellen. Die Politik hat die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen.
BIZEPS-INFO: Wir danken für das Interview.
hanno,
14.01.2008, 21:07
also nur soviel, in meinen augen sind sie ein verrückter der in der politik nichts verloren hat! Sie sind ein derartig ausländerfeindlicher mensch, das man sich als österreicher schämen muss!