Welchen Schluß soll man daraus ziehen?

Eines vorweg: Sicherlich kann man Dr. Heide Schmidt nicht Behindertenfeindlichkeit vorwerfen – im Gegensatz zu anderen BefürworterInnen der Sterbehilfe-Diskussion.
Doch einige Fragen bleiben noch offen. „Euthanasie“ ist nicht lediglich von den Mördern in der Nazi-Zeit durchgeführt worden. Die Gefahr der Wertung behinderten Lebens ist noch allgegenwärtig, wie die Beispiele aus den Niederlanden, USA, Australien und Umfragen aus Deutschland und Österreich zeigen.
Keine gesetzliche Regelung – und das muß eine Lehre aus den Niederlanden sein – verhindert, daß ein gesellschaftlicher Dammbruch die Folge der Legalisierung ist.
Dr. Heide Schmidt muß sich folgenden Vorwurf gefallen lassen: Sie hat die Diskussion der Sterbehilfe politisch aufgegriffen und vorangetrieben. Die gesellschaftlichen Auswirkungen auf behinderte Menschen wurden von ihr bisher – und das zeigt die Diskussion im Liberalen Bildungsforum, ihre Presseaussendungen und auch Materialien des Forums (Dossier Sterbehilfe) – völlig vernachlässigt und als Problem der Vergangenheit abgetan.
Zu meinen, „daß es selbstverständlich nie um die Selektion von Menschen gehen darf“ ist zwar ehrenhaft, doch angesichts der gesellschaftlichen Situation behinderter Menschen politisch naiv.