Interview mit Van der Bellen zur Sterbehilfe

Der Bundessprecher der Grünen, Prof. Alexander Van der Bellen, hat im Sommer eine Diskussion zum Thema Sterbehilfe vom Zaun gebrochen, mit der Aussage, er könne sich auch aktive Sterbehilfe vorstellen.

Interview mit Mikrofon
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Die Behindertenbewegung war und ist schockiert. Wir haben Van der Bellen zum Interview gebeten.

BIZEPS-INFO: Können Sie bei diesem – und dem geschichtlichen – Hintergrund wirklich guten Gewissens eine Sterbehilfediskussion führen?

Van der Bellen: Eine humane Kultur des Sterbens sollte aus Sicht der Grünen einen zentralen Stellenwert in unserer Gesellschaft einnehmen. Dazu ist es notwendig, sich mit dem Thema auch grundsätzlich auseinanderzusetzen. Tabuisierung und Verdrängung haben hier viel Leid ausgelöst und sind für mangelnde Initiativen und viele Missstände und Defizite verantwortlich.

Natürlich müssen uns dabei die Geschehnisse der nationalsozialistischen Vergangenheit präsent sein, in der aufgrund einer rassistischen und sozialdarwinistischen Ideologie ungezählte Morde unter dem Deckmantel der Euthanasie selbstherrlich und zynisch als Gnadentod von lebensunwertem Leben verübt wurden. Daher ist mit Recht die Angst vor einem Dammbruch in Erinnerung an diese unmenschliche Zeit noch immer wach.

Jede Form von Tötung oder Beihilfe zum Selbstmord ohne dringendes und unmittelbares Verlangen des/der Betroffenen – wie es ja auch im Strafrecht (§ 75 STGB) vorgesehen ist – wird daher seitens der Grünen mit aller Vehemenz und unmissverständlich abgelehnt.

Die Frage ist allerdings, wie mit Situationen umzugehen ist, in denen todkranke PatientInnen, deren Leid ihnen unerträglich geworden ist und wo alle Mittel der Palliativmedizin versagten, auf freien und autonomen Wunsch ihr Leben beenden möchten. Fälle der indirekten Sterbehilfe – also etwa, wenn die Medizin im Rahmen der Schmerzbehandlung manchmal Dosen einsetzen muss, die aufgrund ihrer Nebenwirkungen eine Verkürzung des Lebens wahrscheinlich machen und dies auch in Kauf nimmt – sowie der passiven Sterbehilfe – wenn auf bestimmte Behandlungen und lebenserhaltende Maßnahmen auf Wunsch des Patienten bewußt verzichtet wird – finden statt, werden allerdings Grauzonen ärztlicher Verantwortung überantwortet.

Faktum ist, dass die Unterscheidung von aktiver und passiver Sterbehilfe und Sterbebegleitung oft sehr willkürlich und künstlich ist. Die psychische Belastung aller beteiligten Personen ist bei solchen Entscheidungen sehr groß. Die Frage ist daher, warum das therapeutische Team, Angehörige und die Betroffenen selbst einem zusätzlichen Druck durch das Strafgesetz ausgesetzt sein müssen.

Eindeutige Priorität hat für uns Grüne immer die humane Sterbebegleitung und der Ausbau der Palliativmedizin sowie die Unterstützung des Hospizgedankens. Dies betrifft immerhin jährlich 80.000 Sterbefälle in Österreich. Aber auch unter den besten Umständen werden immer einige, wenn auch seltene Fälle leidender Todkranker bleiben, bei denen wir an die Grenzen der Medizin und anderer Hilfen stoßen.

Wenn diese wenigen Menschen um Erlösung ihres nicht mehr behandelbaren Leidens bitten, hilft es nicht, einfach wegzuschauen und so zu tun, als gäbe es keinerlei Probleme. Einige wollen dieser schrecklichen Wahrheit aber nicht ins Gesicht schauen und haben derartige Fälle wohl auch nie gesehen.

In Fällen, in denen menschliches Leid Dimensionen annimmt, die für uns alle unvorstellbar sind, sollte daher zumindest darüber diskutiert werden dürfen, die Beihilfe zur Selbsttötung auf autonomen und freien Wunsch des Patienten für alle Beteiligten zu entkriminalisieren und dadurch einen sehr restriktiven aber juristisch sowie ethisch einwandfreien Weg für ÄrztInnen, PflegerInnen, Familienangehörige und vor allem die Betroffenen selbst zu ermöglichen.

BIZEPS-INFO: Behinderte Menschen werden – trotz Regelungsversuche – die ersten Opfer einer Sterberegelung sein. Wie können Sie dies persönlich verantworten?

Van der Bellen: Mit Behinderung und alten Menschen hat das wirklich NICHTS zu tun. Klar, eindeutig und leicht beweisbar war davon auch nie die Rede. Behinderung ist zu 99% und mehr keine tödliche Erkrankung und das Alter läßt sich wohl ebenfalls nicht als solche definieren. Dem werden Sie sicher zustimmen. Behinderte waren und sind für uns immer ein wertvoller und unverzichtbarer Teil unserer Gesellschaft. Nachdem alle von uns irgendwelche Behinderung zeigen (und sei es auch nur charakterlich) sind Definitionen über unterschiedliche Würde und Wert des Lebens immer mit äußerster Vorsicht zu handhaben. Daher von verschiedenen Seiten zu vermuten oder gar zu behaupten, man wolle mit dieser Debatte ganze Behinderten- und Altenheime ausrotten, ist eine massive Verfälschung und auch eine ebenso grobe wie unzulässige Unterstellung.

BIZEPS-INFO: Sehen Sie nicht die Gefahr, daß der Schutz behinderten Lebens durch eine Sterbehilferegelung noch mehr verringert würde?

Van der Bellen: Nein. Denn die Forderungen Grüner Politik sehen zuallererst eine menschenwürdige Gestaltung der letzten Lebensphase von Todkranken in Spitälern, Pflegeheimen und häuslicher Umgebung vor. Mit entsprechendem Einsatz von schmerzlindernden Mitteln sowie einer Intensivierung der Pflege und einer interdisziplinären professionellen Betreuung wird der Wunsch todkranker PatientInnen, früher aus dem Leben zu scheiden, drastisch reduziert.

Davon profitieren alle Sterbenden und dies ist auch Anliegen der Hospizbewegung. Die Forderung nach Straffreistellung von Beihilfe zur Selbsttötung bezieht sich nicht auf alte oder behinderte Menschen, sondern auf Menschen, die unheilbar todkrank und schwerst leidend sind und auf ihren autonomen und freien Wunsch hin ihrem Leid und damit ihrem Leben – als letztem Ausweg – ein Ende setzten wollen. Selbstverständlich muss dabei jedwede Einflussnahme und jedweder auch noch so subtile Druck von Außen dabei restriktivst auszuschließen sein.

BIZEPS-INFO: Ist es nicht zynisch, behinderten Menschen eine Hilfe zum Sterben, aber keine ausreichende Hilfe zum Leben anzubieten?

Van der Bellen: Nein, denn die Forderung nach Straffreistellung von Beihilfe zur Selbsttötung auf autonomen und freien Wunsch eines Todkranken bezieht sich auf Sterbende, nicht auf Menschen mit Behinderung oder Alte. Wir Grüne haben immer wieder gezeigt, dass wir solidarisch hinter den Wünschen der Behinderten stehen jene Bedingungen vorzufinden und auf jene Wertschätzung und Solidarität zu stoßen, die ihnen eine lebenswertes Leben in dieser Gesellschaft ohne Diskriminierung ermöglicht.

BIZEPS-INFO: Wie läßt sich die geführte Diskussion mit der Behindertenpolitik der GRÜNEN vereinbaren?

Van der Bellen: Wenn Sie unsere Argumente ernst nehmen, dann problemlos.

BIZEPS-INFO: Wir danken für das Interview.

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