ISI: Halbherzige und wenig nachhaltige Gesetzesentwurf

Österreich hat sich in der 2008 ratifizierten Konvention verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem zu initiieren, doch in der Praxis ist davon noch nichts zu spüren.

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Seit Beginn der Integrationsbewegung setzt sich der Verein ISI-Initiative Soziale Integration für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung und vor allem für integrative Ausbildungsmöglichkeiten ein.

Als Träger des Projektes der schulischen Integration in Fachschulen für Land-, Ernährungs- & Forstwirtschaft in der Steiermark wissen wir von Betroffenen, dass weiterführende schulische Angebote erwünscht und notwendig sind.

In den Beratungsgesprächen werden wir häufig mit der Thematik der eingeschränkten Wahlmöglichkeiten bei der Absolvierung des 9. Pflichtschuljahres für Jugendliche mit Integrationsbedarf konfrontiert.

Als grotesk mutet sich nun in diesem Zusammenhang der halbherzige und wenig nachhaltige Gesetzesentwurf über die seit Jahren ausständigen rechtlichen Rahmenbedingungen für den integrativen Unterricht im 9. Pflichtschuljahr an!

Die Novellierung des Schulpflichtgesetzes sieht für Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf lediglich den Besuch von Polytechnischen Schulen im Rahmen des Regelschulwesens sowie von 1jährigen Haushaltungsschulen vor.

Obwohl die UN-Behindertenrechtskonvention bestimmt, „dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben sollen“ (Artikel 24, Abs. 2b), schafft es die Politik offensichtlich nicht, die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen aufzubereiten bzw. Einigung in der Zuständigkeit der Ministerien herbeizuführen.

In der Praxis ist davon noch nichts zu spüren

Österreich hat sich in der 2008 ratifizierten Konvention verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem zu initiieren, doch in der Praxis ist davon noch nichts zu spüren.

Dort wo Integration bereits stattfindet, sind leider die qualitativen Voraussetzungen nicht immer gegeben, da es beispielsweise an personellen Ressourcen, Fortbildungen für IntegrationspädagogInnen, klaren Richtlinien im Lehrplan, Leistungsbeurteilungsgrundlagen, baulichen Gegebenheiten und Assistenzleistungen/Pflegehilfe für Kinder mit erhöhtem Betreuungsaufwand mangelt. Außerdem ist ein anerkannter, ordnungsgemäßer Abschluss nicht möglich.

Seit Jahren gibt es Zusammentreffen zwischen Fachleuten aus dem schulischen Bereich, es werden Vorschläge gesammelt, es gibt beispielhafte Schulversuche (Steiermark) und das für die Jugendlichen mit Behinderung unbefriedigende Ergebnis ist, dass die von vielen angestrebten mehrjährigen mittleren (und höheren) Schulen von der Novellierung wieder ausgeschlossen werden.

Es fehlt somit an einem gleichberechtigen Zugang zu weiterführenden Ausbildungsmöglichkeiten, Berufsabschlüssen bzw. Arbeitsplätzen.

Es muss eine befriedigende nachhaltige Lösung stattfinden, dafür ist jedoch politischer Wille alleine nicht genug!

Abschließend ein Appell an die Entscheidungsträger

Trauen Sie doch bitte den Betroffenen zu, dass diese auch in der Lage sind ihren Beitrag an der Gesellschaft zu leisten und geben Sie ihnen lediglich die Werkzeuge dazu. Räumen Sie ihnen endlich die Stolpersteine aus dem Weg und bringen Sie sie somit aus einer abhängigen Position in ein selbstbestimmtes und aktives Leben.

Diese Stellungnahme des Vereines ISI-Initiative Soziale Integration zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, das Bundesreifeprüfungsgesetz und das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert werden soll, erging an die Bundesministerin Dr. Claudia Schmied.

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