Israel: Oberster Gerichtshof entschied für Integration

Der Oberste Gerichtshof legte am 24. Dezember 2003 fest, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Integration in reguläre Schulkassen auch durch eine entsprechende Finanzierung sicherzustellen sei, berichtet die Tageszeitung Haaretz.

Dieses Recht wurde von verschiedenen Vereinigungen von Eltern behinderter Kinder und einzelnen Mitgliedern der Knesset hart erkämpft.

Wie aus dem „Controller`s Report“ aus dem Jahre 2001 bekannt, floss der Großteil des Budgets bislang in Sonderpädagogische Anstalten, obwohl der überwiegende Teil behinderter Schüler eine reguläre Klasse besucht. So bekam ein Schüler, der eine reguläre Klasse besucht nur etwa ein Zehntel der finanziellen Unterstützung im Vergleich zu einem Schüler in einer sonderpädagogischen Anstalt.

Ein erster Entwurf des „Integrations-Gesetzes“ legte schon damals fest, das Hauptaugenmerk auf die Integration in reguläre Klassen zu legen. Ziel sei eine bestmögliche Entfaltung und Förderung der Begabungen des einzelnen, gleichzeitig soll die Gesellschaft sensibilisiert werden.

Der Bildungsminister interpretierte das Gesetz allerdings dahingehend, dass das Recht auf Integrationsunterstützung nur in sonderpädagogischen Anstalten vollständig implementiert werden könne, ferner sei der Staat nicht verpflichtet, für die Kosten einer Unterbringung in regulären Schulklassen aufzukommen.

Yated, eine Vereinigung von Eltern mit Kindern mit Down-Syndrom ging gegen diese Diskriminierungen vor und erhielt vom Obersten Gerichtshof Recht.Der Staat wurde veranlasst, die Kosten auch in regulären Schulklassen zu tragen, und die Gelder in sonderpädagogischen und regulären Schulen gleich zu verteilen.

Das revidierte Gesetz trat nach einigen Verbesserungen nun in Kraft. Es verpflichtet den Staat, die Integration behinderter Kinder in reguläre Schulklassen zu forcieren und die Kosten zu tragen.

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