Ist die ÖBB-Vorteilscard eine Nachteilscard?

Das Help-Team des ORF berichtet von Erkenntnissen, die der Verein für Konsumenteninformation bei der Überprüfung von Fahrpreisrückerstattungen gewonnen hat.

ÖBB Vorteilscard Dr. Martina Mustermann
BIZEPS

Die Frage „Kriege ich das Geld für meine nicht genützte Fahrkarte wieder?“ prüfte der Verein für Konsumenteninformation anhand des ÖBB-Tarifregelwerks und fand überraschende Antworten.

Während Gelegenheitskunden ihre Bahnkarten recht großzügig rückerstattet erhalten – sie erhalten teilweise sogar noch viele Wochen nach einer nicht angetretenen Fahrt eine Rückerstattung, wird dieses Recht den Stammkunden der ÖBB – also Besitzerinnen und Besitzern einer VorteilsCard – vorenthalten.

„VorteilsCard-Besitzer erhalten das Geld für ihre ermäßigten Fahrausweise grundsätzlich nur vor dem ersten Geltungstag zurück – danach gibt es weder Geld noch Gutscheine“, lautet die überraschende Erkenntnis, die auf der Help-Seite des ORF nachzulesen ist.

Diese Schlechterstellung ist besonders bemerkenswert, wenn man bedenkt, dass das Finanzministierium den ÖBB hunderte Millionen Euro pro Jahr für „Gemeinwirtschaftliche Leistungen“ überweist, womit u.a. die nicht unbeträchtlichen Preisdifferenzen zwischen Vorteilscard Classic und Vorteilscard Spezial (für behinderte Menschen) abgegolten werden.

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