Ist Persönliche Assistenz in Österreich kein Grundrecht?

Die WAG Assistenzgenossenschaft fordert anlässlich ihres10jährigen Bestehens die bedarfsgerechte, bundesweit einheitliche Regelung für Persönliche Assistenz (PA) für Menschen mit Behinderungen.

WAG Assistenz-Genossenschaft
WAG

PA muss unabhängig von der Art der Behinderung sowie von Einkommen und Vermögen zur Verfügung stehen. Der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen entsprechend müssen Betroffene in die Entwicklung der Rahmenbedingungen eingebunden sein.

„Auf die Toilette gehen wann man will, selbst entscheiden was und wann man isst – selbst über den Alltag, sein eigenes Leben entscheiden. Diese Selbstverständlichkeiten müssen endlich auch für behinderte Menschen in Österreich selbstverständlich werden“ fasst Roswitha Schachinger, Geschäftsführender Vorstand der WAG Assistenzgenossenschaft, das Recht auf Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zusammen und fordert ein Grundrecht auf Persönliche Assistenz.

Stark unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern

Seit 2004 gibt es in Österreich eine bundesweit einheitliche Richtlinie zur PAA – Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz – für die Lebensbereiche Arbeit, Berufsausbildung und Studium. Die Förderung von PA, um unabhängig in der eigenen Wohnung zu leben, die Freizeit zu gestalten bzw. Partnerschaft oder Elternschaft zu leben, liegt in der Kompetenz der einzelnen Bundesländer. Dafür gibt es 9 verschiedene Regelungen, die sich von Bundesland zu Bundesland stark unterscheiden.

Jedes Bundesland hat andere Zugangskriterien, wer überhaupt Persönliche Assistenz in Anspruch nehmen kann. Auch die Bedarfsgerechtigkeit wird verschieden gehandhabt: In einigen Bundesländer gibt es z.B. Deckelungen für die monatliche Stundenanzahl von PA, unabhängig von der Schwere der Behinderung und dem daraus resultierenden individuellen Bedarf. Weiters variiert die Berücksichtigung von Vermögen und Einkommen von Bundesland zu Bundesland stark, genauso wie die Wahlfreiheit bzgl. der Organisationsform von PA. Selbst der Rechtsanspruch auf Persönliche Assistenz ist nicht einheitlich geregelt.

Die Hauptprobleme der fehlenden einheitlichen Regelung

Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Sinnesbehinderungen sind in vielen Bundesländern davon ausgeschlossen, Persönliche Assistenz in Anspruch zu nehmen. Auch Menschen mit hohem Assistenzbedarf sind aufgrund fehlender Bedarfsgerechtigkeit gezwungen, in Institutionen zu leben. Die Vermögens- und Einkommensabhängigkeit bedingt für viele, in die „Armutsfalle Behinderung“ zu rutschen.

Der fehlende Rechtsanspruch macht Menschen mit Behinderung aber vor allem ständig zu Bittstellerinnen und Bittstellern.

„Behinderte Menschen lassen sich nicht in Lebensbereiche zerteilen“, stellt Mag.a Bernadette Feuerstein, Vorsitzende der Selbstbestimmt-Leben-Initiative Österreich, SLIÖ und Mutter einer 9 jährigen Tochter, klar. „Wie nichtbehinderten Menschen auch muss Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Wahrnehmung aller sozialen Rollen möglich sein. Wir wollen Chancengleichheit für die uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft.“

„Behinderung ist keine Frage des Sozialsystems, sonder eine Frage des Rechtsstaates. In jeder entwickelten gelebten Demokratie muss es allen Menschen möglich sein, über ihr Leben selbst zu bestimmen“, betont Kapka Panayotova, Vorsitzende von ENIL, European Network on Independent Living, die auf der Tagung „10 Jahre WAG/ 10 Jahre für Persönliche Assistenz den Gastvortrag hält. (Fotos von der Veranstaltung)

Darum fordern behinderte Menschen auch die volle Partizipation bei der Schaffung der politischen Regelungen für Persönliche Assistenz. Dem Motto der Selbstbestimmt- Leben- Bewegung „nothing about us without us“ entsprechend müssen behinderte Menschen in alle Entscheidungen von Politik und Verwaltung eingebunden werden.

Gleichberechtigte Mitgestaltung – nicht Alibi- Einbindung

Zu der seit über einem Jahr tagenden Arbeitsgruppe zwischen Bund und Ländern zur Persönlichen Assistenz, die bereits 5 Sitzungen abgehalten hat, waren gestern, am 3. Oktober, zum ersten Mal auch behinderte Menschen eingeladen. „Das ist mir vollkommen unverständlich“, betont Roswitha Schachinger von der WAG.

„Hier geht es um unser Leben. Das Recht auf Partizipation und Persönliche Assistenz ist auch in der von Österreich im Jahr 2008 ratifizierten UN- Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung festgehalten.“

Zwar ist es gestern gelungen, die Teilnahme an den weiteren Sitzungen der Arbeitsgruppe des Sozialministeriums mit den Ländervertretungen zu Persönlicher Assistenz zu erreichen, aber ob damit der Durchbruch zu einer raschen Regelung für die bedarfsgerechte bundesweit einheitliche PA gelungen ist, bleibt noch abzuwarten.

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