In den öffentlichen Gebäuden des Landes Südtirol sollen architektonische Barrieren verstärkt beseitigt werden, um einen behindertengerechten Zugang zu ermöglichen. Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf genehmigt.

Für die öffentlichen Bauten muss innerhalb eines Jahres ein Sanierungsprogramm erstellt werden, berichtet ORF-On. Betroffen sind auch Privatbetriebe wie Hotels und Gaststätten. Bei denkmalgeschützten Bauten wie Museen oder Schlösser kommt es auf ein entsprechendes Gutachten an.
Ausgenommen von diesem Gesetz sind nichtgewerbliche Fremdenverkehrsbetriebe wie Privatzimmer und Anbieter des Urlaub am Bauernhof.
Auch Schutzhütten ohne direkten Zugang durch eine Seilbahn oder einen Weg müssen architektonische Hindernisse nicht beseitigen.