IVMB fordert frühzeitige Einbindung durch die Stadt Wien

Zwei einstimmige Beschlüsse hat die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung (IVMB) am 10. September 2026 gefasst. Im Mittelpunkt stehen die Einbindung in Entscheidungen der Stadt Wien und bessere technische Voraussetzungen für die Arbeit des Gremiums.

Logo IVMB gesetzliche Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung WIEN
IVMB

Christina Holmes, Vorsitzende der gesetzlichen Wiener Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung (IVMB), hält gegenüber BIZEPS fest:

Es freut mich, dass der interne Weiterentwicklungsprozess der IVMB nun in der Zielgeraden ist, um unseren gesetzlichen Auftrag auch in Zukunft gut umsetzen zu können. Wir sind als IVMB der kompetente Ansprechpartner für die Stadt Wien im Bereich der Inklusion und möchten die gute Zusammenarbeit weiter ausbauen.

IVMB erinnert Stadt Wien an gesetzliche Einbindung

Der erste Beschluss betrifft die Einbindung der Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung (IVMB) in Entscheidungen der Stadt Wien.

Anlass sind Medienberichte über mögliche weitere Einsparungen im Wiener Sozial- und Behindertenbereich. Darüber berichteten unter anderem ORF Wien und DER STANDARD. Die IVMB nimmt diese Berichte „mit Besorgnis“ zur Kenntnis.

Die IVMB verweist auf das Wiener Chancengleichheitsgesetz. Darin ist festgelegt, dass die IVMB in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für Menschen mit Behinderungen informiert und angehört werden muss.

Die IVMB ersucht daher, rechtzeitig über geplante Maßnahmen, Strukturänderungen oder Einsparungen informiert zu werden, wenn diese Leistungen für Menschen mit Behinderungen betreffen können.

Finanzstadträtin Barbara Novak und Sozialstadtrat Peter Hacker werden ersucht, die IVMB noch vor Abschluss der Budgetverhandlungen über geplante Maßnahmen und mögliche Auswirkungen zu informieren.

IVMB-Vorsitzende Holmes erklärt dazu:

In der Vergangenheit wurden die Beratungsmöglichkeiten der IVMB von der Stadt Wien nicht vollständig genutzt, sodass oft im Nachhinein verhandelt werden musste.

Mit diesem Beschluss möchten wir eine Einbindung auf Augenhöhe in die aktuellen Prozesse sicherstellen, um konstruktiv zusammenzuarbeiten.

Die IVMB verweist außerdem auf Artikel 4 Absatz 3 der UN-Behindertenrechtskonvention. Diese sieht eine enge Konsultation und aktive Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen über ihre Vertretungsorganisationen vor.

Barrierefreie Technik für die IVMB

Im zweiten Beschluss fordert die IVMB eine funktionierende und barrierefreie technische Infrastruktur. Dazu gehören etwa Online-Meetings mit Live-Transkription für gehörlose Mitglieder und Möglichkeiten zur gemeinsamen Bearbeitung von Dokumenten.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Weiterführende Themen zu diesem Artikel

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.