Mit scharfen Worten wendet sich die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung (IVMB) an Stadträtin Emmerling. Der Vorwurf: Die Stadt verfehle mit ihrer Förderpolitik die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention.

Die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung (IVMB) hat sich in einem Schreiben vom 1. Juli 2025 kritisch zur neuen Förderrichtlinie der Stadt Wien geäußert, die private elementare Bildungsplätze in heilpädagogischen Gruppen in Kindergärten fördern soll.

Die Stellungnahme richtet sich direkt an die zuständige Stadträtin Bettina (NEOS). Besonders stößt der IVMB sauer auf, dass die geplante Maßnahme in der Presseaussendung vom 23. April 2025 als Beitrag zu mehr Inklusion dargestellt wurde.
„Dies mit ‚Mehr Inklusion in der Elementarpädagogik‘ zu preisen, wie in der Presseaussendung vom 23.4. geschehen, ist allerdings eine Betrachtungsweise, die wir in der IVMB nicht teilen können!“, heißt es im Schreiben.
Schaffung separater heilpädagogischer Gruppen
Kern der Kritik ist, dass durch die Schaffung separater heilpädagogischer Gruppen Kinder mit hohem Unterstützungsbedarf unter sich bleiben. Laut IVMB widerspricht dieses Modell dem Inklusionsverständnis der UN-Behindertenrechtskonvention:
Die Schaffung neuer heilpädagogischer Gruppen, in der die Kinder mit intensivem Betreuungsbedarf unter sich bleiben … widerspricht dem Artikel 24 UN-Behindertenrechtskonvention und kann nicht als Inklusion bezeichnet werden.
Die IVMB fordert daher, die Mittel stärker in inklusive Gruppen zu investieren, „in denen Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam am Gruppengeschehen teilhaben, miteinander aufwachsen und lernen können.“
Darüber hinaus äußert die IVMB Unverständnis darüber, nicht in die Erarbeitung der Richtlinie eingebunden worden zu sein, obwohl ihr laut Wiener Chancengleichheitsgesetz § 38 eine beratende Rolle zukommt.
Zukünftig fordert sie eine engere Einbindung in politische Entscheidungsprozesse im Bildungsbereich.