IVS Wien fordert Absicherung des österreichischen Monitoringausschusses

Im Rahmen der ÖKSA Jahrestagung 2011 in der Wiener Hofburg wurde am Mittwoch, den 23.11.2011, die Frage: "Wird die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Österreich eingehalten?" diskutiert.

IVS Wien
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Das Resümee ist ernüchternd: Drei Jahre nach Ratifizierung der UN-Konvention durch die Republik

Österreich fehlt eine bundesweite Umsetzungsstrategie. Zwar soll noch im Dezember endlich der Entwurf zum Nationalen Aktionsplan (NAP) vom Sozialministerium vorgestellt werden, aber viele Fragen zur konkreten Umsetzung auf Länderebene bleiben weitgehend ungeklärt.

Da die wesentlichen Kompetenzen der Behindertenhilfe in Österreich auf Länderebene liegen, fordert die IVS Wien, dass die Länder eigene Zukunftsbilder und Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Konvention erarbeiten. Die gesetzliche Verpflichtung dazu leitet sich direkt aus der UN-Konvention ab.

Monitorausschuss ja – Ressourcen nein?

Dramatisch spiegelt sich die halbherzige Umsetzung der UN-Konvention in der völlig unbefriedigenden Ressourcenausstattung des unabhängigen Monitoringausschusses im Sozialministerium wider: Obwohl die Republik gesetzlich zur Einrichtung des unabhängigen Monitoringausschusses verpflichtet ist, arbeiten die Mitglieder und Mitarbeiter/innen des Monitoringausschusses seit drei Jahren auf rein ehrenamtlicher Basis.

Erst seit einem Jahr wird der Monitoringausschuss mit einem Budget von Euro 25.000,–, dotiert, aus dem auch eine Halbtagskraft finanziert wird. Dieser geradezu lächerliche Betrag kann eigentlich nur als bewusst gesetzte, zusätzliche Barriere für die Umsetzung der UN-Konvention verstanden werden.

Dank der exzellenten Expertise und dem großen Engagement der Vorsitzenden und der anderen Ausschussmitglieder konnten in den vergangenen drei Jahren dennoch substantielle Stellungnahmen zu zentralen Themen der Umsetzung der UN-Konvention erarbeitet und präsentiert werden: unter anderem zum Status der Schulintegration, zur Arbeitsintegration, zur Persönlichen Assistenz und zur Sachwalterschaft (siehe).

In über 30 Sitzungen mit intensiver Vor- und Nachbereitung hat der Monitoringausschuss damit wesentliche Impulse zur Umsetzung der UN-Konvention in Österreich gesetzt und bietet wertvolle Orientierungshilfe. Besonders mit den bislang fünf öffentlichen Sitzungen unter Beteiligung von Betroffenen, konnte der Monitoringausschuss neue inklusive Wege beschreiten.

Die IVS Wien fordert:

  • Der Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention in Österreich muss vom Sozialministerium unverzüglich mit den notwendigen Mitteln dotiert werden. Erst damit ist die verpflichtende staatliche Verankerung des Monitoringausschusses, wie dies die UN-Konvention vorsieht, gesichert.
  • Die Landesregierungen der neun Bundesländer müssen ihrer Verantwortung für die Umsetzung der UN-Konvention gerecht werden und im Sinne eines großen Zukunftsbildes eigene Aktionspläne zur Umsetzung erarbeiten. Betroffene Menschen mit Behinderung müssen dabei von Anfang an inkludiert werden.
  • Auch auf Landesebene müssen Monitoringausschüsse eingerichtet und mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet werden. Nachdem sehr viele Leistungen für Menschen mit Behinderung auf Landesebene geregelt sind, muss auch die von der Konvention geforderte Überwachung auf Länderebene eingerichtet werden.
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