Das neue Erwachsenenschutzgesetz (das im Vorjahr mit den Stimmen aller Parlamentsparteien beschlossen wurde) ist die bislang wichtigste Initiative auf bundespolitischer Ebene die seit Inkrafttreten der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Jahr 2008 gesetzt wurde.
Dass gerade dieses Gesetz, mit dem eine zentrale menschenrechtliche Forderung umgesetzt werden soll, mit einem nicht ernstzunehmenden Kostenargument (vorübergehend Mehrkosten von 10 Millionen Euro jährlich, die sich durch Effekte des Gesetzes degressiv jährlich deutlich verringern) vom Tisch gewischt wird, macht – angesichts der Ankündigungen von tausenden zusätzlichen Planstellen im Sicherheitsbereich inklusive sinnfreier Anschaffung von Polizeipferden – zunächst relativ sprachlos.
Die soziale Sicherheit von Menschen mit Behinderung scheint aktuell kein Anliegen dieser Bundesregierung zu sein. Im Gegenteil, offenbar sollen Kürzungen im Behindertenbereich zu einem ausgeglichenen Budget verhelfen.
Zu den weiteren geplanten „Retro“ – Maßnahmen der Bundesregierung in Behindertenfragen ist die ausdrückliche Stärkung der „Sonderschulen“ bei gleichzeitiger Schließung von Integrationsklassen zu zählen. Auch die Absicht von Kürzungen bei überbetrieblichen Lehrlingsausbildungen aber auch bei der Mindestsicherung wird viele Menschen mit Behinderungen treffen.
Die Beibehaltung des bloßen Taschengeldes in Werkstätten gehört ebenfalls zu diesem „Programm“ in dem Anliegen von Menschen mit Behinderung offenbar gar kein Wert mehr beigemessen wird. All dies wird zu deutlichen Verschlechterungen der Lebenssituation ohnehin bereits benachteiligter Menschen mit Behinderung führen. Verschlechterungen die nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch deren Eltern, Angehörige, Unterstützer, Assistenten und Sachwalter zu spüren bekommen werden.