Jahresbericht 2008 der Volksanwaltschaft veröffentlicht

In ihrem 32. Bericht an den Nationalrat und den Bundesrat 2008 befasst sich die Volksanwaltschaft im Grundrechtsteil eingehend mit dem Thema Antidiskriminierung.

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Neben Benachteiligungen aufgrund der ethnischen Herkunft, Religion, des sozialen Status und des Wohnortes (siehe dazu einen ausführlichen Artikel auf der Website des Klagsverbands) gibt es mehrere Kritikpunkte, die in Zusammenhang mit Behinderung und Krankheit stehen.

Eine Problematik stellt die Benachteiligung psychisch oder geistig behinderter Personen bei der Pflegegeldeinstufung dar. Trotz gesetzlicher Regelungen ist es für geistig behinderte oder psychisch kranke Personen besonders schwierig, Pflegegeld zu erlangen. Im Bericht der Volksanwaltschaft (VA) wird dies damit erklärt, dass bei der Begutachtung oft nur die körperlichen und nicht die psychischen Einschränkungen berücksichtigt werden. Zum einen sieht man psychisch kranken Menschen ihre Beeinträchtigung oft nicht an, zum anderen schämen sich die Betroffenen auch für ihre Erkrankung und geben die Symptome und Einschränkungen nicht im vollen Ausmaß zu.

Ein weiteres Thema sind die vielfältigen Barrieren im öffentlichen Raum, mit denen ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen konfrontiert sind. Der Bericht führt zahlreiche Beispiele zu diesem Thema an.

Auch hinsichtlich der Integration behinderter Kinder in Kindergärten und Horten besteht Aufholbedarf. Die Volksanwaltschaft sieht es aber als erfreuliche Entwicklung, dass nunmehr eine Haftpflichtversicherung für die betriebliche Tätigkeit der Kindergartenkräfte der Magistratsabteilung 10 bei medizinischen Tätigkeiten besteht.

Der Bericht der Volksanwaltschaft 2008 deckt sich – wie der Bericht des Jahres 2007 – mit vielen Beobachtungen des Klagsverbands.

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