Jahresbericht der Schlichtungsstelle in Deutschland

Die Beauftragte der deutschen Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele, weist auf den am 5. April 2018 veröffentlichten Tätigkeitsbericht über die Arbeit der unabhängigen Schlichtungsstelle nach dem deutschen Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGG) im Jahr 2017 hin.

Verena Bentele
Behindertenbeauftragte Deutschland

„Die Einrichtung der Schlichtungsstelle nach dem BGG war mir ein besonderes Anliegen. Der erste Jahresbericht über die Tätigkeiten der Schlichtungsstelle nach dem BGG für das Jahr 2017 zeigt, dass das Angebot bereits im ersten Jahr rege in Anspruch genommen wurde“, erklärte Verena Bentele.  

Besonders erfreulich sei, so die Beauftragte, dass in gut der Hälfte der Schlichtungsfälle in Deutschland eine gütliche Einigung erzielt werden konnte. „Insgesamt verdeutlicht dies einmal mehr den großen Beratungsbedarf im Hinblick auf die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, insbesondere auch in Bezug auf die Barrierefreiheit“, so Bentele.

An die Schlichtungsstelle können sich Einzelpersonen und Verbände kostenfrei und ohne Hürden wenden, wenn sie ihr Recht auf Barrierefreiheit oder das Verbot der Benachteiligung durch Dienststellen und Einrichtungen der Bundesverwaltung verletzt sehen. Die Schlichtungsstelle erstellt nach § 14 der Behindertengleichstellungsschlichtungsverordnung (BGleisV) jährlich einen Tätigkeitsbericht und leitet diesen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der bzw. dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen bis zum 31. März des Folgejahres zu. 

Neben den rechtlichen Grundlagen, den Verfahrensprinzipien der Schlichtungsstelle und der Erläuterung des Ablaufs eines Schlichtungsverfahrens enthält der Jahresbericht Beispiele für 2017 abgeschlossene Schlichtungsverfahren mit den Erfahrungen der SchlichterInnen, einen Statistikteil sowie Änderungsvorschläge, um die Effizienz und den Bekanntheitsgrad der außergerichtlichen Schlichtung weiter zu erhöhen.

Den kompletten Jahresbericht 2017 der deutschen Schlichtungsstelle nach dem BGG gibt’s online.

Anträge können barrierefrei über www.schlichtungsstelle-bgg.de gestellt werden. 

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