„Jahreskarte Spezial“: Neues Wiener Linien Ticket für Menschen mit Behinderungen ab 2026

Wiener Linien führen vergünstigtes Jahresticket für Menschen mit Behinderungen zum Preis von 300 Euro pro Jahr ein.

Eine Hand hält eine rote Jahreskarte der Wiener Linien von Max Mustermann
Wiener Linien

Mit 1. Jänner 2026 führen die Wiener Linien eine umfassende neue Tarifstruktur ein. Neben einer allgemeinen Anpassung der Ticketpreise kommt dabei auch ein neues Angebot für Menschen mit Behinderungen, die „Jahreskarte Spezial“.

Wer Anspruch hat

Zum Preis von 300 Euro pro Jahr (Einmalzahlung) bzw. 315 Euro bei monatlicher Abbuchung können künftig folgende Personengruppen die Jahreskarte Spezial nutzen:

  • Menschen mit einem österreichischen Behindertenpass, der einen Grad der Behinderung von mindestens 70 % ausweist oder den Vermerk/Piktogramm „kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ trägt,
  • Schwerkriegsbeschädigte mit entsprechendem Ausweis,
  • Besitzer:innen eines Opferausweises nach dem Opferfürsorgegesetz,
  • Schwerbeschädigte nach dem Heeresversorgungsgesetz.

Tipp: Die „Jahreskarte Spezial“ der Wiener Linien ist im Webshop bereits um 294 Euro erhältlich – vorausgesetzt, sie wird online bestellt, auf die physische Scheckkarte verzichtet und ausschließlich über die WienMobil-App genutzt.

Aus für gratis Jahreskarten für blinde und gehörlose Menschen

„Die Förderung des Fonds Soziales Wien (FSW) für eine Jahreskarte der Wiener Linien bzw. das KlimaTicket für hochgradig sehbehinderte, blinde oder gehörlose Menschen wird daher eingestellt“, teil Susanne Gabrle, FSW-Fachbereichsleiterin, gegenüber BIZEPS mit.

Der Kurier berichtet, dass sich der FSW durch diese Streichung 800.000 Euro erspart.

Update (19.9.2025): Stadt Wien macht einen Rückzieher 

In den letzten Tagen wurde das Thema von den Parteien (FPÖ, ÖVP, GRÜNE uns SPÖ) massiv diskutiert. Schlussendlich machte die Stadt Wien einen Rückzieher. Bürgermeister Michael Ludwig stoppte den Kürzungsplan.

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  • Sabine Zehethofer , Antworten

    16.12.2025, 14:02

    Ich wohne in Klosterneuburg und muss jeden Tag nach Wien.
    Und ich bin hochgradig Sehbehindert und bekomme keine Vergünstigung…!

    • Markus Ladstätter

      16.12.2025, 14:05

      Warum nicht? Es gibt doch sowohl bei den ÖBB, dem Klimaticket sowie bei den Wiener Linien Jahreskarten Förderungen bzw. Vergünstigungen. Wenn sie die Kostenübernahme der Wiener Linien Jahreskarte meinen, ja, die gibt es nur mit Hauptwohnsitz Wien.

  • AS , Antworten

    21.09.2025, 17:54

    Ich weiß nicht, warum mein Kommentar nicht erschienen ist. Anonym unten hat gemeint, die Fahrpreisermäßigung laut Bundesgesetz könne man ab 50 Prozent eintragen lassen. Ich habe im Bundesgesetz nachgeschaut, und ein Kriterium, begünstigte Behinderte würde ich sogar erfüllen, aber alle Kriterien gelten erst ab 70 Prozent. Keine Ahnung, was diese Angabe dann soll. Wenn schon bei 70 Prozent Behinderung bekommen auch diese Menschen mitgemeint sind. Wozu ist überhaupt diese Eintragung und warum macht man mit solchen Angaben Hoffnung? Im Bundesgesetz stehen die Angaben ganz klein gedruckt.

  • Weltstücke , Antworten

    21.09.2025, 09:32

    Es wäre mal schön, wenn sich jemand für die ignorierte Gruppe GdB 50-70 Prozent einsetzen würde. Ich freue mich echt sehr über die Nachricht, dass Blinde und Hörbehinderte doch gratis fahren können. Dennoch fühle ich mich als Person mit 50 Prozent Behinderung übergangen. Warum dürfen wir die 300 Euro JK nicht bekommen? Den BP gibt es ab 50 Prozent und in der ersten Presseaussendung stand nur BP. Ich arbeite aufgrund meiner Behinderung prekär und habe null Vorteile vom BP, nur in der Kultur. Da ich nur in TZ arbeiten kann, verdiene ich dementsprechend wenig, zum Glück habe ich einen Mann. Ich finde es einfach unfair, dass man da eine Trennlinie ziehen musste. Ja, in der Finanzkrise trifft es in der Regel die Schwächsten ohne Lobby…
    Wie könnte diese Gruppe etwas erreichen?
    Mfg

  • Anonym , Antworten

    18.09.2025, 11:58

    467€-35,75%=300€
    Behinderte, Studenten, Pensionisten und Kinder zahlen die Hälfte

    • AS

      22.09.2025, 07:15

      Ich gelte mit 50 Prozent als nicht behindert. Obwohl ich nur Teilzeit arbeiten kann.

  • Christina Meierschitz , Antworten

    07.09.2025, 08:31

    Bisher hat der FSW die Monatskarte für Mobilpassbesitzer bei Menschen mit Behinderungen in Werkstätten, statt einem Fahrtendienst, übernommen. Weißt du, ob er auch die Kosten für die Jahreskarte für Menschen mit Behinderungen übernehmen wird bzw könnt ihr das eruieren?

    • Markus Ladstätter BIZEPS

      08.09.2025, 09:38

      Davon kann ausgegangen werden, da der FSW es immer noch so auf der Website stehen hat und es diesbezüglich auch in der neuen Tarifstruktur keine Änderung gab (außer Preisanpassungen).
      https://www.fsw.at/p/fahrtendienst-fahrtkostenersatz

      Bei den anderen Förderungen weist der FSW bereits auf ihrer Website auf die Änderungen ab 1.1.2026 hin.

    • Christina Meierschitz

      08.09.2025, 10:00

      Danke für die Antwort, meine Frage hat sich vor allem darauf bezogen, dass die Jahreskarte teurer sein wird, als die Monatskarten für den Mobilpass. Dann ist es eher unwahrscheinlich dass sie die teurere Karte zahlen werden.

  • Jeanette breit , Antworten

    05.09.2025, 11:24

    Habe eine Pensionisten Jahreskarte der Wr.Linien.Möchte meine Karte auf eine Spezial Jahreskarte der Wr.Linien ändern,da ich 90% invalid bin und einen Behindertenpass habe.

  • Bernhard Schmid , Antworten

    05.09.2025, 09:56

    Grundsätzlich natürlich zu begrüßen! ABER –
    Unverständlich ist für mich, warum die Voraussetzung ein Behinderungsgrad von mind. 70% ist – damit werden Menschen mit Lernschwierigkeiten ausgeschlossen, die mit den Öffis in die Werkstatt fahren können, weil sie selbstständig genug sind, deswegen aber auch oft nur einen Behinderungsgrad von 50% haben – Bitte nachbessern, liebe Wiener Linien!

    • Lisa Kaltenegger

      18.09.2025, 08:19

      Richtig,das ist Diskriminierung den Behinderten gegenüber,die nur 50% haben!
      Die haben kein Einkommen und müssen auch zu ihrer Arbeitsstätte kommen.
      Hauptsache die Beamten bekommen die JK gratis!

    • Anonym

      18.09.2025, 11:23

      Die Aussage nur Menschen mit Behinderungen ab 70% bekommen die Jahreskarte Spezial. Die Regelung beinhaltet ebenso Personen die den Vermerk „Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz“ haben. Und dann ist auch ein Grad der Behinderung mit 50% möglich für die Inanspruchnahme.

    • Anonym

      21.09.2025, 09:35

      Wie ist es möglich mit dem VermerkFahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz“
      Ist das was Finanzielles? Da komme ich wahrscheinlich nicht mehr in Frage, weil ich verheiratet bin. Oder sind es bestimmte Behinderungen?

    • Anonym

      22.09.2025, 07:21

      Den Vermerk kann man jetzt erst ab 70 Prozent. Vielleicht war es früher anders und es gibt einige, auf die es zutrifft. Ich bin begünstigte Behinderte und trotzdem steht mir der Vermerk nicht zu. Eine Ausnahme sind Pflegestufen, aber allein diese Tatsache schränkt die Anzahl der Personen, die es in Anspruch nehmen, ein.

    • Markus Ladstätter BIZEPS

      22.09.2025, 09:34

      Lieber Anonym!

      Eine Voraussetzung von 70% sollte nicht für Pflegegeldbezieher:innen gelten, siehe §48 Bundesbehindertengesetz :

      1. Personen, für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird oder die selbst erhöhte Familienbeihilfe beziehen, sofern bei ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 70% oder die voraussichtlich dauernde Selbsterhaltungsunfähigkeit festgestellt wurde;
      2. Bezieher von Pflegegeld sowie von anderen vergleichbaren Leistungen auf Grund bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften;
      3. Bezieher von Versehrtenrenten nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70%;
      4. Bezieher wiederkehrender Geldleistungen nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz, dem Opferfürsorgegesetz, dem Heeresversorgungsgesetz, dem Impfschadengesetz und dem Verbrechensopfergesetz, sowie Personen, denen solche Geldleistungen umgewandelt wurden, jeweils ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 70%…, jeweils ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 70%;
      5. begünstigte Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1970, ab einem Grad der Behinderung von 70%.

  • Johann Kreiter , Antworten

    05.09.2025, 09:34

    Das ist ja richtig heftig. In Old Germany gibt es bundesweit Mit Schwerbehindertenausweis und Bescheinigung des Versorgungsamt Freifahrten im ÖPNV

  • Martin , Antworten

    02.09.2025, 16:45

    Sowas habe ich nie gehört, das es gratis für blinde und gehörlose Menschen.
    Bin selbst gehörlos, dafür muss ich zahlen, bin seit 2013 in Wien.
    Bin 100% gehörlos…

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