Jahrestag der UN-Behindertenrechtskonvention: Es ist noch viel zu tun!

Heute vor 5 Jahren ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft getreten.

UNO-Flagge mit angedeutetem Gesetzestext
BIZEPS

Kommenden September wird die UNO (UN-Committee on the Rights of Persons with Disabilities in Genf) erstmals Österreichs Umsetzung dieser Konvention überprüfen.

Das Fazit von LICHT FÜR DIE WELT zur Entwicklungszusammenarbeit: „Es geht in die richtige Richtung, aber es gibt noch sehr viel zu tun! Inklusion wird noch nicht in allen Bereichen berücksichtigt“, zieht Rupert Roniger, Geschäftsführer von LICHT FÜR DIE WELT, eine gemischte Bilanz.

„Mit anderen Worten: Die österreichische Entwicklungszusammenarbeit unterstützt zwar spezielle Projekte zur Förderung von Menschen mit Behinderungen. Sie stellt aber noch nicht sicher, dass auch alle anderen Projekte, etwa jene zur Aufbereitung von Trinkwasser, für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Wir fordern die österreichische Bundesregierung daher auf, wirklich alle Entwicklungsprojekte inklusiv zu machen! Denn gerade die am meisten benachteiligten Menschen in den Armutsgebieten unserer Erde brauchen Zugang zu Trinkwasser, medizinischer Versorgung und Bildung.“

Bisher haben 130 Staaten die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert, darunter auch Österreich. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Bestimmungen der Konvention in ihrer nationalen Gesetzgebung und Verwaltung umzusetzen. Dazu zählen:

  • Recht auf selbstbestimmtes Leben
  • Gleichberechtigter Zugang zu Bildung
  • Gleichberechtigter Zugang zum Arbeitsmarkt
  • Partizipation: Menschen mit Behinderungen sollen überall mitbestimmen, wo sie betroffen sind
  • Entwicklungszusammenarbeit muss barrierefrei und inklusiv sein
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