Japan: Regierung will die Opfer von Zwangssterilisation entschädigen

Jahrzehnte lang wurden Menschen mit Behinderungen in Japan zwangssterilisiert. Jetzt möchte die Regierung ein Gesetz zur Wiedergutmachung auf den Weg bringen.

Flagge Japan
Doug/Flickr

Von 1948 bis 1996 konnten in Japan Menschen, die eine Erbkrankheit oder eine Behinderung hatten, sterilisiert werden. Geschätzt rund 25.000 Menschen wurden im Rahmen eines staatlichen Programms sterilisiert. 16.000 davon sogar gegen ihren Willen.

Nun berichtet SPIEGEL ONLINE, dass das japanische Parlament ein Gesetz zur Wiedergutmachung auf den Weg bringen will. Dieses sieht unter anderem ein Schmerzensgeld von umgerechnet 25.500 Euro pro betroffener Person vor.

Es gab auch bereits Klagen gegen die begangenen Menschenrechtsverletzungen, zu denen auch gewaltsame Abtreibungen gehörten. Wie auf euronews berichtet, wies ein japanisches Gericht die Klage zweier zwangssterilisierter Frauen ab, mit der Begründung, dass die 20-jährigen Frist abgelaufen ist.

Das Gericht gab allerdings auch zu, dass das Gesetz nicht verfassungskonform war. Weitere Klagen laufen noch, Opferanwältinnen und -anwälte bezeichneten eine einmalige Entschädigungszahlung als unzureichend.

Ein Blick auf die Situation in Österreich

Wie auf BIZEPS zu lesen ist, wurden in Österreich noch bis ins Jahr 2001 Frauen mit „intellektueller Beeinträchtigung“ ohne ihr Wissen und ohne ihre Einwilligung zwangssterilisiert. Ein Verbot in diesem Bereich gibt es erst seit 2001 durch das Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz. 

Trotz dieser Gesetzesänderung wurde, wie auf BIZEPS berichtet, der Fall einer 34-jährigen Tirolerin bekannt, die die Lebenshilfe beschuldigt, zu einer Einverständniserklärung zur Sterilisation gezwungen worden zu sein.

Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass rund jede zweite Frau mit Lernschwierigkeiten über 40 Jahren, die in einer Einrichtung untergebracht ist, ohne ihr Einverständnis sterilisiert wurde, heißt es in einer Stellungnahme des Monitoringausschusses zur Situation von Frauen und Mädchen mit Behinderungen.

2005 gab es ebenfalls eine positive Entwicklung. Jene Personen, die während des Nationalsozialismus zwangssterilisiert wurden, werden als NS-Opfer anerkannt und haben einen Anspruch auf Entschädigungen und Renten nach dem Opferfürsorgegesetz.

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Ein Kommentar

  • Grauenhaft, was die Japaner angerichtet haben! Wird hier viel zu selten dargestellt!

    Gilt übrigens auch für den Völkermord an den indigenen Völkern in Amerika, habe gestern die Zahl von 90 Millionen Toten (von 100 Millionen Einwohnern vor Kolumbus) gehört.