Nachdem das Oberste Verfassungsgericht in Japan anerkannt hat, dass ein Gesetz zur Zwangssterilisation 1950er bis 1970er Jahren verfassungswidrig war, soll nun ein Gremium eingesetzt werden, das die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen bekämpfen soll.
Wie das Magazin Sumikai berichtet, hat das Oberste Verfassungsgericht in Japan anerkannt, dass ein Gesetz zur Zwangssterilisation verfassungswidrig war.
Das Gesetz, welches von 1950 bis in die 1970 Jahre bestand, sah vor, dass Menschen mit geistigen Behinderungen, psychischen Erkrankungen oder Erbkrankheiten ohne deren Zustimmung sterilisiert werden konnten, um die Geburt sogenannter „minderwertiger“ Nachkommen zu verhindern.
Nach Angaben der Regierung wurden etwa 25.000 Menschen sterilisiert, etwa 16.000 gegen ihren Willen. Jetzt besagt ein Gerichtsurteil, dass das Gesetz gegen die Verfassung verstoßen hat und dass die Opfer der Zwangssterilisation, die geklagt haben, von der Regierung entschädigt werden müssen.
Premierminister Fumio Kishida Ayuko Kato entschuldigt sich bei den Opfern und verspricht, sie beim Rechtsstreit zu unterstützen: „Die Regierung bedauert dies aufrichtig und entschuldigt sich zutiefst bei den Klägern für die immensen Schmerzen, die sie durch die Sterilisationsoperationen erlitten haben.“
Weitere Maßnahmen gegen Diskriminierung geplant
Als Reaktion auf das Urteil wurde auch ein Gremium eingesetzt, welches die Menschen im Land für das Thema Behinderung sensibilisieren und die Bildung verbessern soll, um eugenisches Denken und die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in Japan einzudämmen.
„Die Diskriminierung, der Missbrauch, die Isolierung, die Verletzung und die Sonderbehandlung, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind, darf es nicht geben“, so der Premierminister.
Besonders tragisches Datum
Die Einrichtung des Gremiums wurde am Freitag, den 26. Juli 2024 beschlossen, dem achten Jahrestag eines tödlichen Messerangriffs im Tsukui Yamayuri-en Pflegeheim für Menschen mit Behinderungen in Sagamihara in der Präfektur Kanagawa.
Damals drang ein 29-jähriger Mann in das Pflegeheim ein und tötete 19 Bewohner:innen. Vor Gericht begründete er die Tat damit, dass „Behinderte eine Belastung für die Gesellschaft seien“.
Diese schreckliche Tat ist nur ein Beispiel dafür, wie dringend Japan seine Einstellung zu Menschen mit Behinderungen verändern muss.