Grüne: Bauordnungen müssen bundeseinheitlich harmonisiert werden
Die Grünen sprechen sich gegen eine von der Wirtschaft geforderte Verlängerung der Frist für die Herstellung der Barrierefreiheit aus, und unterstützen damit Sozialminister Rudolf Hundsdorfer, der eine Verlängerung heute abgelehnt hat.
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Österreich verpflichtet, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu ihrer physischen Umgebung, sowohl im baulichen Bereich, als auch im Bereich Information und Kommunikation bereitzustellen. Der Wirtschaft wurde im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz eine Übergangsfrist von 10 Jahren eingeräumt, die mit 31.12.2015 endet.
„Die Menschen mit Behinderungen in Österreich warten schon sehr lange darauf, ungehindert am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können und ein selbstbestimmtes Leben führen zu können“, so die Grüne Behindertensprecherin Helene Jarmer, „Barrierefreiheit ist dafür eine der wichtigsten Voraussetzungen“.
In Österreich leben rund 1,7 Millionen Menschen, also ca. 20 % der Bevölkerung mit einer dauerhaften Beeinträchtigung, „diese Menschen sind endlich als KonsumentInnen wahrzunehmen“, so Jarmer. Bereits bei der Planung von Gebäuden und bei Umbauten soll an die Barrierefreiheit gedacht werden. Wichtig ist für die Grünen die längst fällige Vereinheitlichung und Verbesserung der Bauordnungen.
Im Rahmen der Staatenprüfung der UNO zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde Österreich wegen der unterschiedlichen und ungenügenden Regelungen der Bauordnungen der Bundesländer gerügt.