49. Woche 2025 – Bushaltestelle in Kuala Lumpur mit taktiler Türfindung
Dieses Foto aus Kuala Lumpur, Malaysia zeigt eine Bushaltestelle. Die schwarzen Metallsteher lassen laut unserem Leser auch blinde Menschen erkennen, …
Grüne sehen Verletzung des Grundrechts von Gehörlosen auf Information
„Das vom ORF beschlossene Ende für die „Wochenschau“ bedeutet, dass gehörlose Menschen eine wichtige Informationsquelle verlieren. Diese Entscheidung muss sofort rückgängig gemacht werden“, fordert die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer.
„Die Wochenschau ist das einzige Format des ORF, das bei seiner Gebärdensprachmoderation nicht eine Bild-in-Bild-Lösung, sondern eine direkte Parallelität von Lautsprache und österreichischer Gebärdensprache nutzt“, erläutert Jarmer.
Stellt die Wochenschau bisher eine marginale Erfüllung der Grundrechte Gehörloser auf Information dar, wäre nun die Einstellung der Sendung beschämend für den ORF, der als öffentlich-rechtlicher Sender eigentlich Standards setzen müsste.
„Immerhin zahlen gehörlose Personen in Österreich zu 100 Prozent GIS-Gebühren für ein Viertel der zu erbringenden Leistung seitens der ORF Informations- und Programmdirektion. Dementsprechend besteht ein Grundrecht der gehörlosen Bevölkerung auf Gleichbehandlung in der Informationsbeschaffung“, so Jarmer.
Auch in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist im Artikel 21 das Recht auf Zugang zu Information in Formaten und Technologien, die für unterschiedliche Arten der Behinderung geeignet ist, verankert. Österreich hat die Konvention 2008 ratifiziert, aber in vielen Punkten noch nicht umgesetzt.
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Dieses Foto aus Kuala Lumpur, Malaysia zeigt eine Bushaltestelle. Die schwarzen Metallsteher lassen laut unserem Leser auch blinde Menschen erkennen, …