Jarmer: Ausweitung der Ausgleichstaxe auf kleinere Betriebe sinnvoll

Sensibilisierungskampagnen und Anreize für Unternehmen ebenso wichtig

Helene Jarmer
GRÜNE

„Ich unterstütze Sozialminister Hundstorfer mit seiner Forderung, die Behinderteneinstellungspflicht auch auf kleinere Betriebe auszudehnen“, reagiert die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer, auf entsprechende Aussagen des Ministers im ORF-Morgenjournal.

„In Deutschland sind Betriebe bereits ab 16 ArbeitnehmerInnen zu Ausgleichszahlungen verpflichtet, das könnte ein Richtwert sein.“ Derzeit müssen Betriebe, die 25 ArbeitnehmerInnen und mehr beschäftigen, eine Ausgleichstaxe entrichten, wenn sie die Behinderteneinstellungspflicht nicht erfüllen. Wie Sozialminister Hundstorfer im Radio ausführte, betrifft das in Österreich jedoch nur 2,9 Prozent aller Betriebe.

Als weitere Maßnahmen können sich die Grünen eine Erhöhung der Ausgleichstaxe sowie ein Verbot für den öffentlichen Bereich, sich von der Behinderteneinstellungspflicht freizukaufen, vorstellen. Jarmer: „Denn sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich ist die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen rückläufig.“

Ebenso wichtig sind aber auch Kampagnen zur Bewusstseinsbildung sowie neue Anreize und innovative Förderungen für Betriebe, die Menschen mit Behinderungen anstellen. „Mit positiven Beispielen sollen Ängste bei den UnternehmerInnen abgebaut werden“, erläutert Jarmer. „Es besteht auch ein riesiges Informationsdefizit bezüglich Förderungen von behindertengerechten Arbeitsplätzen oder steuerliche Erleichterungen bei der Beschäftigung von behinderten ArbeitnehmerInnen. Das muss beseitigt werden.“

Ein Recht auf Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Behinderten ist auch in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert. Im Rahmen der Staatenprüfung Österreichs durch die UNO wurde Österreich aufgefordert, Förderprogramme zu entwickeln, um Menschen mit Behinderungen im offenen Arbeitsmarkt zu beschäftigen.

„Österreich hat mit ca. 20.000 eine hohe Zahl von Menschen mit Behinderungen, die in Beschäftigungstherapien arbeiten, nicht eigenständig versichert sind und nur ein Taschengeld bekommen“, beklagt Jarmer. „Das ist eine menschenunwürdige Situation, die beendet werden muss.“

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