Jarmer: Behinderte Flüchtlinge haben Recht auf adäquate Versorgung

Grüner Antrag fordert angemessene Vorkehrungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ein

Helene Jarmer
GRÜNE

Im Rahmen einer Podiumsdiskussion der Organisation „Licht für die Welt“ wurde kürzlich über die Situation von behinderten Flüchtlingen diskutiert.

Eine von Handicap International und HelpAge veröffentlichte Studie „Hidden Victims“ zeigt, dass 30 Prozent der syrischen Flüchtlinge von einer dauerhaften Behinderung, einer chronischen Erkrankung oder einer Kriegsverletzung betroffen sind.

„Leider werden diese Behinderungen und Einschränkungen nicht offiziell erhoben, so dass Hilfe und Unterstützung punktuell von privaten Organisationen und nicht organisiert geleistet wird“, kritisiert die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer.

Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert in Artikel 11 die Vertragsstaaten auf, alle Maßnahmen zu ergreifen, um in Gefahrensituationen, humanitären Notlagen und Naturkatastrophen den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.

„Wichtig wäre vor allem die rasche Versorgung mit Hilfsmitteln wie z.B. Rollstühlen, aber auch die Barrierefreiheit von Aufnahmezentren, Registrierungsstellen und permanenten Unterkünften, Kommunikationshilfsmittel, GebärdensprachdolmetscherInnen und die barrierefreie Möglichkeit, Deutsch zu lernen,“ so Jarmer. „Ebenso wichtig ist die Bewusstseinsbildung und die Schulung aller, die mit der Betreuung von Flüchtlingen befasst sind.“

Die Grünen haben als einzige Fraktion bereits einen Entschließungsantrag eingebracht, der die Bundesregierung auffordert, im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention unter Einbindung der Bundesländer angemessene Vorkehrungen für Flüchtlinge mit Behinderungen zu treffen.

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