Jarmer: Behindertenanwalt muss für Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention eintreten

Kürzungen bei den Ermessensausgaben der Ministerien lassen Schlimmes befürchten

Helene Jarmer
GRÜNE

Kürzungen bei den Ermessensausgaben der Ministerien lassen Schlimmes befürchten. Für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde ein Nationaler Aktionsplan Behinderung 2012-2020 vom Ministerrat beschlossen. Dieser enthält im ersten Kapitel aber einen Finanzierungsvorbehalt.

Die bekannt gewordenen Kürzungen der Ermessensausgaben der Ministerien von rund 49 Millionen Euro im Bereich Soziales und rund 68 Millionen Euro im Bereich Bildung lässt befürchten, dass es bei der geforderten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu Verzögerungen und Auslassungen kommen wird. „Das wäre angesichts der ohnehin überlangen Umsetzungszeiträume und dem Fehlen von konkreten Maßnahmen im Nationalen Aktionsplan eine Katastrophe“, sagt Helene Jarmer, Behindertensprecherin der Grünen.

Die Grünen wollen den Nationalen Aktionsplan Behinderung im Parlament diskutieren und fordern einen jährlichen Bericht an den Nationalrat. Vom neuen/alten Behindertenanwalt Erwin Buchinger erwarten sich die Grünen ein deutliches und lautes Eintreten für die Rechte der Menschen mit Behinderung.

„Ich teile Buchingers Enttäuschung über die mangelnden Vorhaben im Bereich Barrierefreiheit des Regierungsübereinkommens“, sagt Jarmer und weiter „die Übergangsfristen zur Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich müssen dringend verkürzt werden, das wurde auch bei der Staatenprüfung der UNO von Österreich gefordert.“

Rasch novelliert werden muss auch das Behindertengleichstellungsgesetz. Die derzeit bestehende Schadenersatzlösung führt weder zu einer Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung, noch zu einer raschen Herstellung von Barrierefreiheit im Sinne des Gesetzes.

Für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde ein Nationaler Aktionsplan Behinderung 2012-2020 vom Ministerrat beschlossen. Dieser enthält im ersten Kapitel aber einen Finanzierungsvorbehalt: „Die im NAP aufgelisteten Maßnahmen sind für das Jahr 2012 bereits in den jeweiligen Ressorthaushalten budgetiert. Die Maßnahmen, die aus künftigen Bundeshaushalten zu finanzieren sind, müssen nach Maßgabe der einzelnen Ressorthaushalte budgetiert werden,“ sagt Jarmer.

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