Jarmer: BehindertenbetreuerInnen brauchen Zusatzqualifikation für pflegerische Tätigkeiten

Opposition korrigiert ursprünglichen Antrag

Helene Jarmer
GRÜNE

Die stationäre, teilstationäre und mobile Betreuung von Menschen mit Behinderungen basiert immer mehr auf einem multiprofessionellen Ansatz und wird durch verschiedene Berufsgruppen wie z.B. Fach- und Diplom-SozialbetreuerInnen oder persönliche AssistentInnen durchgeführt.

Bestimmte pflegerische Tätigkeiten, wie zum Beispiel Medikamentenverabreichung, Katheterpflege und ähnliches dürfen jedoch nur Angehörige des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege durchführen.

„Menschen mit Behinderungen wollen jedoch nicht in Einrichtungen leben, die wie kleine Krankenhäuser geführt werden“, betont die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer. „Dies widerspricht auch der UN-Behindertenrechtskonvention, die einen Paradigmenwechsel vom medizinischen Modell hin zum sozialen Modell von Behinderung vorschreibt.“

Ursprünglich beantragten alle Oppositionsparteien gemeinsam, Hilfeleistungen für behinderte Menschen aus dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz herauszulösen.

„Wir sind jedoch durch die Diskussion im Gesundheitsausschuss überzeugt worden, dass es im Sinne der Qualitätssicherung besser ist, BehindertenbetreuerInnen und persönliche AssistentInnen aufzuschulen. Damit können sie eine Zusatzqualifikation für pflegerische Tätigkeiten und Hilfeleistungen erwerben, die derzeit Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege vorbehalten sind“, meint Jarmer.

Auch den neuen Entschließungsantrag brachten alle Oppositionsparten gemeinsam ein.

„Leider hat der Antrag nicht die Zustimmung der Regierungsfraktionen bekommen“, bedauert Jarmer. „Das ist für mich unverständlich, denn die Intention unterscheidet sich nicht von jener der SPÖ-Behindertensprecherin Königsberger-Ludwig.“

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