"Das österreichische Behindertengleichstellungsgesetz geht nicht weit genug", bemängelte Grünen-Behindertensprecherin Mag. Helene Jarmer am 26. Februar 2010 im Rahmen einer Pressekonferenz in Wien.
Als konkretes Beispiel nennt sie laut Standard-Bericht das Thema Barrierefreiheit.
Während Österreich sich nach der Ratifizierung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen 2008 völkerrechtlich zu Maßnahmen verpflichtet hat, die einen „gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt“ schaffen, gibt es laut Behindertengleichstellungsgesetz nur Schadenersatz, geändert werden muss der diskriminierende Zustand aber nicht.
Die GRÜNE-Abgeordnete kündigt eine parlamentarische Anfrageserie „betreffend Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ an, um größere Aufmerksamkeit für das Thema zu gewinnen und die Umsetzung voranzutreiben, informiert der Standard abschließend.