Jarmer: Die Ungleichbehandlung von Behinderten bei Sexualdelikten soll beseitigt werden

Grüner Erfolg für die Behindertengleichstellung im Justizausschuss

Helene Jarmer
GRÜNE

Im heutigen Justizausschuss im Parlament wurde ein wichtiger Schritt zur Behindertengleichstellung im Strafrecht vollzogen.
Die Grüne Behindertensprecherin Helene Jarmer hatte einen Antrag betreffend sexuellen Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person gestellt und dieser wurde einstimmig beschlossen.

Bislang kann sexueller Missbrauch in Österreich mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Wird die Tat hingegen an einer wehrlosen oder behinderten Person verübt, beträgt die Strafobergrenze gerade einmal fünf Jahre, falls mangels Widerstandsfähigkeit der Person keine Gewalt ausgeübt wurde. Der Gesetzgeber ging also bislang davon aus, dass das Unrecht beim Beischlaf mit einer wehrlosen Person – und damit ohne Gewaltanwendung – geringer ist, als bei einer Vergewaltigung. Das soll nun korrigiert werden.

„Es freut mich, dass sich der Justizausschuss diesem sensiblen Thema so konstruktiv gewidmet hat und ich freue mich auf eine weitere gute Zusammenarbeit“ kommentiert Jarmer den Grünen Erfolg und ergänzt: „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, nämlich hin zur Gleichstellung und weg von der Ungleichbehandlung“, freut sich Jarmer.

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0 Kommentare

  • zu Frau / Herr Reisinger:

    Recht haben sie, aber: Spermaspuren genügen. Man muss nur SOFORT zum Amtsarzt, ohne sich zu waschen, aber wer denkt daran? Man will doch den Dreck weghaben. ABER VIELE WISSEN ES GAR NICHT!

    Also: AUFKLÄREN, AUFKLÄREN, AUFKLÄREN! Vorher, nachher ist es zu späte!

    an Frau Jarmer: TOLL, GRATULATION, steter Tropfen höhlt den Stein!

  • Hier wird aber etwas verkannt, denn Babys und Kleinkinder und Kinder bis zu einem gewissen Alter vorpubertierende sind ebenfalls bei einem Sexverbrecher wehrlos ausgeliefert, nicht nur behinderte Kinder und Erwachsene. Wie viele Frauen konnten sich nicht einem Überfall durch einen Vergewaltiger erwehren, weil die Brutalität und die Todesangst sich sofort paaren? Und wenn man sich die Realität ansieht und das mache ich täglich so ist von dem am Paper vermerkten Strafmaß von Freispruch bis 10Jahre Strafandrohung nichts zu merken, da hier schon sehr schwere Anale oder Vaginale Verletzungen zu sehen sein müssen, dass es 5 Jahre Haft gibt. Die meisten Sextäter kommen mit Geldstrafen und bedingten – Teilbedingten Strafen davon! Also wo ist hier ein Erfolg zu sehen? Einen Erfolg würde ich sehen wenn es für Sexualverbrechen eine Mindestarfae ab 5 Jahre für jegliche Art der sexuell sadistischen Befriedigung ob vom Exhibitionisten (Priklopil 1978 so seine Kinderschänder Karriere begonnen)angefangen, Kinderschänder-Ring- Beteiligte,(da die brutalsten Kinderschänder und die abartigsten) usw. alle diese Kindopfer fürs ganze Leben zerstören!
    INFORMATION&AUFKLÄRUNG dazu http://www.gegensexuellegewalt.at oder http://www.tote-kinderseele.at