Jarmer: Erwachsenenschutzgesetz leider ohne Ausweitung des Heimaufenthaltsgesetzes

Grüne: Rechtsschutz für behinderte Kinder und Jugendliche muss verbessert werden

Helene Jarmer
GRÜNE

Im Zuge der Beschlussfassung des Erwachsenenschutzgesetzes war geplant, das Heimaufenthaltsgesetz auch auf Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe auszuweiten. War dies im Ministerialentwurf noch enthalten, ist in der Regierungsvorlage davon nichts mehr zu finden.

Derzeit gilt das Heimaufenthaltsgesetz nur in allen Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen, in denen Erwachsene mit intellektuellen und psychischen Beeinträchtigungen untergebracht sind, sowie für Einrichtungen der Behindertenhilfe.

„Das Heimaufenthaltsgesetz sollte für alle Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen untergebracht sind, gelten, unabhängig, wie alt sie sind, oder in welcher Einrichtung sie leben“, betont die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer.

„Da auch Kinder und Jugendliche mit psychischen oder intellektuellen Beeinträchtigungen oft in sozialpädagogischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht sind, handelt es sich hier um eine offensichtliche Rechtslücke.“

Die Volksanwaltschaft hat diese Rechtslücke in ihren Jahresberichten wiederholt kritisiert. Die Grünen appellieren, noch einmal mit den Ländern, die sich vehement gegen eine Ausweitung ausgesprochen haben, zu verhandeln und die Rechtslücke endlich zu schließen.

Die Intention, durch das geplante Erwachsenenschutzgesetz die bestehenden 60.000 Sachwalterschaften durch Modelle einer unterstützten Entscheidungsfindung zu ersetzen, begrüßt die Grüne Behindertensprecherin, wird damit doch ein wichtiger Grundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention und eine Empfehlung des UN-Ausschusses im Zuge der Staatenprüfung umgesetzt.

Ein Kernpunkt des neuen Gesetzes ist das verpflichtende Clearing, also die Überprüfung, welche Art der Unterstützungsleistung für die behinderten Menschen am besten geeignet ist. Wichtig sind dabei in erster Linie die Bedürfnisse und Interessen der Betroffenen.

Jarmer: „Genau hier wurde jedoch der Sparstift angesetzt. Die Halbierung der Mittel im Vergleich zum Entwurf halte ich für einen großen Hemmschuh für die konventionskonforme Umsetzung des Gesetzes“.

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