Jarmer: Finanzierung der Persönlichen Assistenz im Finanzausgleich sicherstellen

Grüner Appell an Finanzlandesräte: Inklusionsfonds im Rahmen des Finanzausgleichs muss kommen

Helene Jarmer
GRÜNE

Im Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012 bis 2020 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention lautet die Maßnahme 193 „Berücksichtigung der Persönlichen Assistenz beim Finanzausgleich“.

„Bis jetzt deutet jedoch nichts darauf hin, dass diese Maßnahme umgesetzt wird. Das ist alarmierend und rückt ein selbstbestimmtes Leben für viele Betroffene in weite Ferne“, kritisiert die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer.

Derzeit gibt es in Österreich keine bedarfsgerechte bundesweite Finanzierung der Persönlichen Assistenz, die für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen ein wichtiges Hilfsmittel ist. Die Regelungen in den Bundesländern sind äußerst unterschiedlich – in den Zielsetzungen, dem berechtigten Personenkreis, den Voraussetzungen, der Organisationsform, der Höhe der Förderung und der Anrechnung von Einkommen, Vermögen und anderen Geldleistungen.

„Die persönliche Assistenz muss unabhängig von der Pflegestufe sein und endlich auch für Menschen mit Lernbehinderungen sowie sinnesbehinderte Menschen geöffnet werden, wie es in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert ist“, fordert Jarmer. „Damit verbunden ist auch eine einheitliche und ausreichende Finanzierung von GebärdensprachdolmetscherInnen.“

Für die Grünen ist ein Inklusionsfonds analog zum bestehenden Pflegefonds die adäquate Lösung. Es gibt bereits drei einstimmige Beschlüsse der Soziallandesräte für die Schaffung eines derartigen Fonds.

Jarmer: „Ich appelliere an die Finanzlandesräte und an den Finanzminister, einen Inklusionsfonds für Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensführung einzurichten. Alles andere wäre eine Bankrotterklärung der Behindertenpolitik in Österreich.“

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