Jarmer: Gehörlose Kinder haben Recht auf bilingualen Unterricht

Unterrichtsministerium zu langsam bei Umsetzung der UN-Konvention

Helene Jarmer
GRÜNE

Die Österreichische Gebärdensprache ist nun seit fünf Jahren als eigenständige Sprache in der Bundesverfassung verankert, und 2008 ratifizierte Österreich die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Dennoch lässt sich Österreich jedoch jede Menge Zeit mit der Umsetzung von Verfassungsbestimmung und UN-Konvention.

„Spätestens seit der Ratifizierung der UN-Konvention durch Österreich muss der bilinguale Unterricht für gehörlose Kinder in den Schulgesetzen verankert werden“, so die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer, die die Langsamkeit des Unterrichtsministeriums scharf kritisiert. „Wie lange müssen gehörlose Menschen in Österreich noch auf das Recht auf ihre Sprache warten?“ fragt Jarmer.

Jarmer erinnert in diesem Zusammenhang auch an die Diskriminierung der Gebärdensprache. Der 21. Internationale Kongress zur Bildung und Erziehung Gehörloser (ICED 2010) hob heuer die über ein Jahrhundert andauernde Ächtung der Gebärdensprache durch die sogenannten „Mailänder Resolutionen“ aus dem Jahr 1880 auf. Die pädagogische Verwendung der Gebärdensprache wurde damals abgelehnt, ja sogar lange Zeit verboten. Diese Haltung, die bis in die 80er Jahre andauerte, hatte katastrophale Folgen für das Bildungsniveau gehörloser Menschen, unter denen die heute erwachsenen, gehörlosen Menschen immer noch leiden.

„Es führte zu einer falschen Beurteilung der Fähigkeiten und auch der Persönlichkeit von gehörlosen Menschen, was sich im Alltags- und auch im Arbeitsleben als äusserst diskriminierend erweist. Mit dieser Tradition muss endlich gebrochen werden“, erklärt Jarmer.

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