Jarmer: Hochschulzulassungs-Verordnung diskriminiert Menschen mit Behinderungen

ÖVP soll entsprechenden Entschließungsantrag der Grünen unterstützen

Helene Jarmer
GRÜNE

„Es ist beschämend, dass in Österreich noch immer Menschen mit Behinderungen vom Lehrberuf ausgeschlossen sind. Nach wie vor sind für ein Studium an Pädagogischen Hochschulen nämlich körperlich-motorische sowie Sprech- und Stimmleistungen Voraussetzung“, so die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer.

Umso erfreulicher sei daher die Aussendung von ÖVP-Behindertensprecher Franz Joseph Huainigg betreffend Rücknahme der Hochschulzulassungs-Verordnung. Diese Regelung widerspricht sowohl dem Behindertengleichstellungsgesetz als auch der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen.
„Anstatt geeignete Berufsbilder zu schaffen, werden jungen Menschen Lebenschancen verbaut“, kritisiert Jarmer.

Gerade für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen wären positive Beispiele erfolgreicher Karrieren ebenfalls behinderter LehrerInnen ein wichtiger Ansporn. Für gehörlose bzw. hörbehinderte Kinder und Jugendliche ist die Beherrschung der Österreichischen Gebärdensprache für die Sprachkompetenzentwicklung und zur Kommunikation in Familie, Schule und dem späteren beruflichen Umfeld extrem wichtig.

Die Grünen haben daher schon am 19. Mai 2010 einen Entschließungsantrag im Parlament eingebracht, der die Streichung der körperlich-motorischen Eignung sowie der Sprech- und Stimmleistung als Voraussetzung für das Studium an den Pädagogischen Hochschulen vorsieht. Dieser Antrag wurde am 1. Juli 2010 im Unterausschuss des Unterrichtsausschusses vorbehandelt. Seither gab es leider keine neuerliche Sitzung dieses Ausschusses.

„Ich fordere den Behindertensprecher der ÖVP, Franz Joseph Huainigg auf, diesen Antrag, der exakt die heutige ÖVP-Forderung enthält, zu unterstützen“, so Jarmer.

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