Jarmer: Hundstorfer soll öffentlich begründen, was Buchinger zum Bestqualifizierten macht

Grüne: Bundesbehindertengesetz gebietet Menschen mit Behinderung Vorzug zu geben

Helene Jarmer
GRÜNE

„Sozialminister Hundstorfer soll öffentlich begründen, warum sein Vorgänger Ex-Sozialminister Buchinger der höchstqualifizierte Bewerber für den Behindertenanwalt ist. Das scheint vor allem deshalb geboten, da sich unter den letzten vier Bewerbern drei Menschen mit Behinderung befanden“, fordert Helene Jarmer, Behindertensprecherin der Grünen, anlässlich der Bestellung von Buchinger zum Behindertenanwalt.

Diese öffentliche Begründung sei deshalb geboten, weil es nämlich im Bundesbehindertengesetz § 13d heißt: „(2) Zum Behindertenanwalt kann nur bestellt werden, wer eigenberechtigt ist und auf den Gebieten der Belange von Menschen mit Behinderungen und der Gleichbehandlung über besondere Erfahrungen und Kenntnisse verfügt. Bei gleicher sonstiger Eignung ist einem Menschen mit Behinderung bei der Bestellung der Vorzug zu geben.“

Neben Buchinger waren noch in der engeren Wahl Franz-Joseph Huainigg, (Behindertensprecher der ÖVP), Gerhard Höllerer (Präsident des Österreichischen Blindenverbandes) und Reinhard Rodlauer (ÖBB-Konzernkoordinator für Barrierefreiheit).

„All diese drei Bewerber haben eine Behinderung und sind durch ihre langjährigen Tätigkeiten hoch qualifiziert für den Job eines Behindertenanwaltes,“ so Helene Jarmer, Behindertensprecherin der Grünen.

Jarmer wünscht sich im Interesse aller Menschen mit Behinderung, dass Buchinger sich engagiert für Chancengleichheit einsetzen wird und eine fruchtbare Zusammenarbeit.

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