Jarmer: Kinder mit Behinderungen haben ein Recht auf Kindergartenbesuch

Ausnahmebestimmung von der Kindergartenpflicht für behinderte Kinder ist menschenrechtswidrig

Helene Jarmer
GRÜNE

Anlässlich der heute im Nationalrat auf der Tagesordnung stehenden Änderung der Art. 15a-Vereinbarung über die Einführung der halbtägigen, kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen kritisieren die Grünen einmal mehr die Ausnahmebestimmung für Kinder mit Behinderungen. Diese Ausnahmebestimmung gilt für Kinder, „denen aufgrund einer Behinderung oder aus medizinischen Gründen bzw. auf Grund eines besonderen sonderpädagogischen Förderbedarfes der Besuch nicht zugemutet werden kann.“

„Diese Bestimmung beruht auf einem veralteten Fürsorgegedanken und stellt eine klare Verletzung der verpflichtend umzusetzenden UN-Konvention über die Rechte von Behinderungen dar“, so Helene Jarmer, Behindertensprecherin der Grünen, „insbesondere die Prinzipien der Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit werden missachtet“.

Ist schon die Bestimmung der Art. 15a-Vereinbarung diskriminierend, so haben die Bundesländer teilweise noch eine Verschärfung vorgenommen. So schließt Niederösterreich Kinder „mit solchen gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Verhaltensweisen, die eine Gefährdung anderer Kinder oder eine unzumutbare Störung des Kindergartenbetriebes befürchten lassen“ vom verpflichtenden Kindergartenjahr aus.

„Diese Bestimmung stellt eine extreme Diskriminierung von Kindern mit Behinderung dar“, so Jarmer, „alle Kinder haben ein Recht auf einen Kindergartenbesuch, es sind dafür die entsprechenden räumlichen, personellen und kommunikativen Voraussetzungen zu schaffen“.

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