Jarmer: Menschen mit Behinderung nicht mehr von Lehrerausbildung ausschließen

Grüne: Änderung der Hochschulzulassungsverordnung dringend notwendig

Helene Jarmer
GRÜNE

„Menschen mit Behinderungen sind auch im Bildungsbereich immer noch mit erheblichen Defiziten und Diskriminierungen konfrontiert“, erklärt die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer. Deshalb ist die heute stattfindende öffentliche Sitzung des Unabhängigen Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum Thema Bildung besonders wichtig.

„Menschen mit Behinderung dürfen nicht mehr von der LehrerInnenausbildung ausgeschlossen werden“ fordert Jarmer ebenso wie die Gewährleistung der Integration von SchülerInnen über die 8. Schulstufe hinaus.

Die UN-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderung legt in Artikel 24 fest, dass die Vertragsstaaten, zu denen Österreich seit der Ratifizierung der Konvention 2008 gehört, geeignete Maßnahmen zur Einstellung von Lehrkräften, einschließlich solcher mit Behinderungen, die in Gebärdensprache oder Brailleschrift ausgebildet sind, zu treffen.

Menschen mit Behinderungen müssen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung haben. „Die Hochschul-Zulassungsverordnung aus dem Jahr 2007 widerspricht eindeutig der UN-Konvention“, so Jarmer.

Unterrichtsministerin Schmid beantwortete eine Frage der Grünen-Behindertensprecherin nach Gehörlosen/Hörbehinderten an der Pädagogischen Hochschule schriftlich wie folgt: ‚Gehörlosen ist es derzeit mangels spezifischer Verwendungsprofile im Dienstrecht nicht möglich, an der PH zu studieren. Für Gehörgeschädigte ist dies möglich, wenn sie die erforderliche Sprech- und Stimmleistung gemäß Hochschul-Zulassungsverordnung erbringen.‘

„Die Gebärdensprache ist jedoch seit 2005 als eigenständige Sprache in der Verfassung verankert, dies muss endlich auch Ausdruck in den Gesetzen finden“, so Jarmer.

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