Jarmer: Novelle zum Sexualstrafrecht bringt Gleichstellung für behinderte Menschen

Angleichung des Strafrahmens bei Missbrauch ist Grüner Erfolg

Helene Jarmer
GRÜNE

Die gestern den Ministerrat passierte Novelle zum Strafgesetz enthält auch die Angleichung des Strafrahmens bei sexuellem Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person an jenen, der für den Tatbestand der Vergewaltigung herangezogen wird.

Bisher wurde aus dem Kriterium der „Wehrlosigkeit“ eine mildere Bestrafung abgeleitet, entgegen der Schieflage, die gerade durch die „Wehrlosigkeit“ entsteht und die Tat besonders verwerflich macht.

„Diese Änderung geht auf einen Grünen Entschließungsantrag zurück, der am 6. Juli 2012 vom Innenausschuss angenommen wurde“, erläutert die Grüne Behindertensprecherin Helene Jarmer. „Ich freue mich sehr, dass jetzt endlich die Diskriminierung von behinderten Missbrauchsopfern beendet wird.“

Es ist bekannt, dass Menschen mit Behinderungen häufiger Opfer sexueller Übergriffe und Gewalt werden als nicht behinderte Frauen und Männer. Besonders betroffen sind behinderte Frauen und gehörlose Menschen.

Artikel 16 der UN-Behindertenrechtskonvention beinhaltet die Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial-, Bildungs- und sonstigen Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen vor jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu schützen.

„Auf diesem Gebiet muss noch viel getan werden. Dringend notwendig wäre die Erstellung einer neue Studie zum Thema Missbrauch von Menschen mit Behinderungen in Heimen, da die letzte derartige Untersuchung aus dem Jahr 1996 stammt“, sagt Jarmer.

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