Jarmer: Österreich muss Hausaufgaben bei Behindertenpolitik erledigen

Grüne: Zusammenarbeit zwischen den Ministerien sowie zwischen Bund und Ländern ist zu verbessern

Helene Jarmer
GRÜNE

In Österreich leben über 20 Prozent der Bevölkerung mit einer oder mehreren Beeinträchtigungen.

Anlässlich des heutigen europäischen Protesttages der Menschen mit Behinderung plädieren die Grünen einmal mehr dafür, die UN-Behindertenrechtskonvention zügiger umzusetzen, um den Menschen mit Behinderung in Österreich ein selbstbestimmtes, gleichberechtigtes Leben zu ermöglichen: „Auch die UNO hat bei der Staatenprüfung im Herbst Mängel bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention festgestellt. Österreich hat eine Reihe von Hausaufgaben bekommen, die zu erledigen sind“, sagt Jarmer.

Derzeit sind Menschen mit Behinderungen je nach Bundesland mit unterschiedlichen Gesetzgebungen und Standards konfrontiert, bei einem Umzug in ein anderes Bundesland haben die Betroffenen oft mit Versorgungslücken zu kämpfen.

Die Grünen fordern eine bundesländerübergreifende Gesetzgebung, besonders in den Bereichen Persönliche Assistenz, Einführung einer unterstützten Entscheidungsfindung statt des veralteten Sachwalter-Rechts sowie bei der Einbeziehung der Menschen in der Beschäftigungstherapie in das Sozialversicherungssystem.

„Obwohl die UN-Behindertenrechtskonvention alle staatlichen Ebenen zur Umsetzung verpflichtet, scheitern alle diese Punkte an der mangelnden Umsetzungs-bereitschaft der Länder und an den föderalen Strukturen“, so Jarmer.

Aber auch die Bundesministerien arbeiten zu wenig zusammen. Im Bundesbudget für die Jahre 2014 und 2015 findet sich lediglich im Bereich des Sozialministeriums ein Budget für notwendige Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Es ist unklar, wieviel Mittel die anderen Ministerien dafür ausgeben werden.

„Das ist völlig eine völlig intransparente Situation“, meint Jarmer und ergänzt: „Ich fordere alle Ministerien auf, offen und transparent darzustellen, wie viele Mittel für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in ihren Bereich budgetiert sind“.

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