Grüne: Vereinheitlichung der Bauordnungen wichtige Voraussetzung für Barrierefreiheit
„Dass die Bauordnungen Landessache sind und die Ö-Norm B 1600 für behindertengerechtes Bauen nur eine Kann-Bestimmung ist, führt zu einem großen Problem bei der Herstellung von Barrierefreiheit“, kritisiert die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer. Barrierefreiheit ist eine wichtige Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und auch in der UN-Behindertenrechtskonvention ein zentraler Grundsatz.
„Auch die UNO kritisierte diesen Umstand im Rahmen der Staatenprüfung Österreichs bezüglich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und empfiehlt Österreich einen übergreifenden inklusiven Ansatz der Barrierefreiheit zu entwickeln“, stellt Jarmer klar. Ebenso wichtig ist für die Grünen eine Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes: „Es muss zusätzlich zum Schadenersatzanspruch auch ein Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch in das Behindertengleichstellungsgesetz aufgenommen werden“, sagt Jarmer, „was nützt ein Schadenersatz, wenn eine Barriere, zum Beispiel in ein Nahversorgergeschäft, weiterhin besteht?“.
Eine Einbeziehung der VertreterInnen der Menschen mit Behinderungen in alle Gespräche über die Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird in der Konvention vorgeschrieben.