Jarmer: Opfer von Zwangssterilisation müssen entschädigt werden

UN-Konvention fordert Beibehaltung der Fruchtbarkeit für Menschen mit Behinderungen

Helene Jarmer
GRÜNE

„Dass bis 2001 ca. 50 Prozent der Frauen mit intellektueller Behinderung ohne Wissen und Einwilligung zwangssterilisiert wurden, ist einer der größten Menschenrechtsverletzungen der 2. Republik“, meint die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer.

Von Zwangssterilisation waren in erster Linie Frauen betroffen, denen dadurch Selbstbestimmung im Bereich Partnerschaft und Sexualität weitgehend verwehrt wurde. Auch konnte dadurch sexuelle Gewalt an behinderten Mädchen und Frauen erleichtert und vertuscht werden. „Eine angemessene Entschädigung wäre daher hoch an der Zeit“, fordert Jarmer.

Erst 2001 erfolgte durch das Kindschaftsrechtsänderungsgesetz eine Verbesserung der Situation. Sterilisationen dürfen seither bei minderjährigen Mädchen nur mehr mit Zustimmung des Pflegschaftsgerichtes und bei erwachsenen Frauen nur mit persönlicher Einwilligung oder einer ersatzweisen Zustimmung durch Sachwalter und Pflegschaftsgericht durchgeführt werden.

„Es bleibt allerdings die Frage, wie viele Sterilisationen auch heute noch durchgeführt werden, deshalb fordere ich, dass dem Nationalrat in regelmäßigen Abständen ein Bericht über die Sterilisation von Menschen mit geistiger Behinderung vorgelegt wird, wie es auch in Deutschland der Fall ist“, sagt Jarmer.

Die UN-Behindertenrechtskonvention, die von Österreich 2008 ratifiziert wurde, fordert in Artikel 23 (Achtung der Wohnung und Familie) die Vertragsstaaten auf, wirksame und geeignete Maßnahmen zu treffen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kinder, gleichberechtigt mit anderen ihre Fruchtbarkeit behalten.

„Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Familienleben, auf Selbstbestimmung im Bereich Sexualität und Fortpflanzung und dürfen laut UN-Konvention nicht von ihren Kindern getrennt werden“, erläutert Jarmer, „Österreich muss dies gewährleisten und dafür die Rahmenbedingungen herstellen.“.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich