Anlässlich des morgen stattfindenden Welttages des Fernsehens kritisieren die Grünen, dass im ORF-Publikumsrat noch immer kein/e selbst behinderter Experte/Expertin für den Bereich Menschen mit Behinderung vertreten ist.
„Das widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention, die den Grundsatz der Selbstvertretung von behinderten Menschen in allen sie betreffenden Gremien vorsieht“, so die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer.
§ 28 Abs. 4 ORF-Gesetz regelt Vorschläge für den ORF Publikumsbeirat.
„Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) und die Selbstbestimmt Leben Initiative Österreich (SLlÖ) haben vor der letzten Bestellung des ORF-Publikumsrates fünf qualifizierte behinderte KandidatInnen für die Vertretung behinderter Menschen nominiert. Trotzdem kam es dann zur Bestellung eines nichtbehinderten Vertreters„, so Jarmer.
Damit in Zukunft sichergestellt ist, dass die Interessen von Menschen mit Behinderungen im ORF-Publikumsrat durch eine selbst behinderte Person vertreten werden, und damit die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt wird, muss das ORF-Gesetz dementsprechend präzisiert werden.
Im Unterschied zur Untertitelung und ähnlichen Maßnahmen für gehörlose Menschen ist der Ausbau der Barrierefreiheit für blinde Menschen stagnierend! „Derzeit gibt es nur für 2,4 Prozent der Sendezeit eine Audiodiskription. In England zum Beispiel sind es immerhin 20 Prozent, in den meisten Ländern wenigstens 10 Prozent. „Ich appelliere daher an den ORF, die Anzahl der Sendungen mit Audiodeskription rasch zu erhöhen“, so Jarmer.