Jarmer: ORF Publikumsrat ohne Vertreter von Menschen mit Behinderung

Faymann missachtet wiederholt das Selbstvertretungsrecht Behinderter

Helene Jarmer
GRÜNE

Der Bereich „Behinderte Menschen“ wird im neuen ORF-Publikumsrat von zwei nicht-behinderten Vertretern, Dr. Elisabeth Pittermann-Höcker und Mag. Erich Fenninger vertreten. Bundeskanzler Faymann hat dies zu verantworten, obwohl es mit dem Vizepräsidenten des Österreichischen Gehörlosenbundes Lukas Huber einen Kandidaten mit Behinderung gab. Er wurde vom Österreichischen Gehörlosenbund vorgeschlagen.

„Diese Vorgangsweise widerspricht klar dem Selbstbestimmungsrecht laut UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und auch dem ORF-Gesetz“, stellt die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer, fest. Im ORF Gesetz § 28 Abs. 4 heißt es: „Der Bundeskanzler hat für die weiteren Mitglieder Vorschläge von Einrichtungen bzw. Organisationen, die für die nachstehenden Bereiche bzw. Gruppen repräsentativ sind, einzuholen.“

„Für blinde und gehörlose Menschen besteht in den Bereichen Gebärdensprache sowie Audiodeskription im ORF noch immer großer Handlungsbedarf. Gerade deshalb wäre ein Experte im Bereich barrierefreier Medien ein großer Gewinn für den ORF gewesen“, begründet Jarmer.
2001 wurde ein eigener Behindertenvertreter im Publikumsrat eingeführt. Diese Funktion war bis jetzt immer von Behindertenaktivisten besetzt.
„Die Abkehr von diesem Prinzip gerade nach der Ratifizierung der UN-Konvention ist für mich unverständlich“, so Jarmer.

Bereits bei der Nominierung des Behindertenanwaltes wurde nach dem Parteiprinzip und gegen das Selbstvertretungsrecht gehandelt. Die ÖVP hat die Nominierung von Lukas Huber unterstützt.

„Sollte hier ein Parteien-Hick-Hack auf dem Rücken der Menschen mit Behinderungen ausgetragen werden, ist dies aufs schärfste zurückzuweisen,“ so Jarmer.

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