Grüne: Grüne bringen Antrag zur Beendigung der Budget-Intransparenz ein
Österreich hat im Jahr 2008 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und im Jahr 2012 hat die Bundesregierung den „Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012 bis 2020“ beschlossen.
Die Zuständigkeit für die Umsetzung der Maßnahmen liegt bei allen Bundesministerien. Im Nationalen Aktionsplan Behinderung kommt dies klar zum Ausdruck, in der Einleitung heißt es „Die für die jeweiligen Maßnahmen zuständigen Bundesministerien haben entsprechende Vorkehrungen im Ressortbudget zu treffen.“
Derzeit ist nicht feststellbar, wieviel die einzelnen Ministerien für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention budgetieren, lediglich im Sozialressort gibt es ein Globalbudget „Maßnahmen für Behinderte“.
„Das ist eine völlig intransparente Situation, die dem eigenen Arbeitsplan der Ministerien widerspricht“, sagt die Grüne Behindertensprecherin Helene Jarmer, und ergänzt: „Es muss klar sein, wie viele Mittel die einzelnen Ministerien jährlich für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für welche Maßnahmen verwenden“.
Die Grünen haben dazu einen Antrag zur Änderung des Bundeshaushaltsgesetzes eingebracht, der heute zur Abstimmung kommt. Die Ausgaben für Behindertenpolitik müssen in den einzelnen Budgets sichtbar sein, außerdem muss es eine gesammelte Darstellung in Form einer Beilage zum Bundesvoranschlag geben.
„Da auch die Behindertensprecherin der SPÖ, Ulrike Königsberger-Ludwig, in ihrer gestrigen Aussendung die fehlende Sichtbarkeit der Behindertenbudgets in den einzelnen Ressorts kritisiert hat, erwarte ich mir Unterstützung für dieses wichtige Anliegen“, sagt Jarmer.