UN-Behindertenrechtskonvention schreibt Partizipation in allen Bereichen vor
Die Grünen sprechen sich dafür aus, dass SelbstvertreterInnen die Gruppe der Menschen mit Behinderungen im ORF-Publikumsrat vertreten.
§ 28 Abs. 4 ORF-Gesetz lautet eindeutig: „Der Bundeskanzler hat für die weiteren Mitglieder Vorschläge von Einrichtungen bzw. Organisationen, die für die nachstehenden Bereiche bzw. Gruppen repräsentativ sind, einzuholen: die Hochschulen, die Bildung, die Kunst, der Sport, die Jugend, die Schüler, die älteren Menschen, die behinderten Menschen, die Eltern bzw. Familien, die Volksgruppen, die Touristik, die Kraftfahrer, die Konsumenten und der Umweltschutz.“
„Entsprechend der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen sind selbst betroffene, behinderte Menschen in allen Bereichen des Lebens gleichberechtigt miteinzubeziehen“, so die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer, „die Zeiten, wo nichtbetroffene Menschen die Interessen von Menschen mit Behinderungen vertreten, sollten ein für alle Mal vorbei sein.“
Sowohl SLIÖ (Selbstbestimmt Leben Österreich) als auch ÖAR und ÖZIV haben sich für die Einbeziehung von SelbstvertreterInnen in den Publikumsrat ausgesprochen.
„An kompetenten KandidatInnen mangelt es sicher nicht“, so Jarmer. „Nur so kann das das Bild von Menschen mit Behinderungen in den Medien endlich verändert werden.“