Grüne bringen Entschließungsantrag zur Aufnahme in das Bundesbehindertengesetz ein
Service- und Signalhunde sind ebenso wie Blindenführhunde wichtige Partner für Menschen mit Behinderungen zur Bewältigung des Alltags. „Während die Blindenführhunde im Bundesbehindertengesetz verankert sind, ist das bei den Service- und Signalhunden, die von körper- bzw. hörbehinderten Menschen eingesetzt werden, nicht der Fall“, kritisiert die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer.
Es gibt zwar einen Erlass des Sozialministeriums, in dem diese Hunde definiert sind, dieser ist jedoch nicht ausreichend. „Deshalb bringen die Grünen heute einen Entschließungsantrag im Nationalrat ein, der diese Ungleichbehandlung beseitigen soll“, erklärt Jarmer.
In einschlägigen EU-Vorschriften werden die drei Hundegruppen vollkommen gleich behandelt, auch im Entschließungsantrag des europäischen Parlaments zu einer Antidiskriminierungsrichtlinie wird zwischen den einzelnen Hundegruppen und ihrer Bedeutung für Menschen mit Behinderung kein Unterschied gemacht. Allerdings ist im Antrag vorgesehen, dass die Begutachtung der Hunde privaten Trägerorganisationen überlassen werden soll.
Dies würde zu einer unübersichtlichen Situation und einer Diskriminierung der HalterInnen von Service- und Signalhunden führen, während Blindenführhunde durch die im BBG vorgeschriebene Begutachtung abgesichert sind.
„Im Sinne einer Gleichbehandlung der drei Hundegruppen, die alle von Menschen mit Behinderungen zur Bewältigung des Alltags eingesetzt werden, ist eine Aufnahme der Service- und Signalhunde ins BBG dringend notwendig“, so Jarmer abschließend.