Jarmer: UN-Behindertenrechtskonvention muss auch von Bundesländern umgesetzt werden

Grüne: OÖ beschließt heute Rückschritte bei barrierefreiem Bauen

Helene Jarmer
GRÜNE

Barrierefreiheit ist einer der wichtigsten Grundsätze der UN-Behindertenrechtskonvention. Barrierefreies Bauen ist in Österreich in den Bauordnungen geregelt, die in der Verantwortung der Bundesländer liegen. Leider wird heute in Oberösterreich eine Novelle des oberösterreichischen Bautechnikgesetzes beschlossen. Diese nimmt wichtige Bestimmungen der Barrierefreiheit zurück.

„Das ist ein großer Rückschritt, der diametral gegen die UN-Behindertenrechtskonvention gerichtet ist und voll zu Lasten von Menschen mit Behinderungen geht“, sagt die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer.

So sollen Gaststätten, Cafés, Konditoreien etc. mit 25 und weniger Sitzplätzen nicht mehr barrierefrei sein müssen, ebenso wie „sonstige Gebäude, die allgemein zugänglich sind“ für 50 oder weniger KundInnen. Bei Rampen im Innenbereich soll eine Steigerung von bis zu zehn Prozent erlaubt werden und Bewegungsflächen vor Türen, die wichtig für Menschen Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen sind, dürfen entfallen. Einen zweiten Handlauf im Stiegenhaus muss es nicht mehr geben und ein Lift im geförderten Wohnbau muss erst ab dem dritten Obergeschoss eingebaut werden (bis jetzt ab dem zweiten Obergeschoss).

„Offensichtlich ist manchen Bundesländern nicht klar, dass auch sie die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen umsetzen müssen“, meint Jarmer und ergänzt: „Langfristig wäre es sicher besser, wenn barrierefreies Bauen auf Bundesebene geregelt wird.“

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