Jarmer: UN-Behindertenrechtskonvention wird in Österreich nur schleppend umgesetzt

Grüne: Kritik des Monitoringausschusses ist mehr als berechtigt

Helene Jarmer
GRÜNE

In seinem Bericht an Genf über die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention stellt der unabhängige Monitoringausschuss Österreich ein schlechtes Zeugnis aus.

„Die Kritik des Monitoringausschusses ist fundiert und zeigt deutlich die Schwachstellen der österreichischen Behindertenpolitik auf“, meint die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer.

Unter anderem wird auch der Nationale Aktionsplan (NAP) beurteilt, der nach Ansicht des Monitoringausschusses in vielerlei Hinsicht hinter den Anforderungen eines Planungsinstruments dieser Art zurückbleibt. Auch die Grünen kritisieren am NAP, dass die Finanzierung der Vorhaben nicht gesichert ist und für umfangreiche Ziele meist Indikatoren und andere Messinstrumente fehlen. Ebenso nicht mit der UN-Konvention vereinbar ist, dass in einem föderalistischen Staat wie Österreich die Bundesländer nicht ausreichend eingebunden wurden.

„Ich fordere, dass alle AkteurInnen, also auch die Länder, Gemeinden und Sozialpartner in die Pflicht genommen werden und konkrete Umsetzungspläne für ihre Bereiche erstellen müssen“, fordert Jarmer.

Der für die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechtes von Menschen mit Behinderung so wichtige Bereich der Persönlichen Assistenz muss endlich bundeseinheitlich mit Rechtsanspruch geregelt werden. Im Sinne der Förderung von Selbstbestimmung und Autonomie muss es auch eine bundeseinheitliche Lösung mit Rechtsanspruch für ein Persönliches Budget geben.

„Was die seit fast zwei Jahren bestehende Arbeitsgruppe zu diesem Thema bis jetzt weitergebracht hat, ist völlig unklar“, kritisiert Jarmer. Die wichtigen Grundprinzipien der UN-Konvention, wie Selbstbestimmung, Inklusion, Barrierefreiheit und Partizipation müssen in allen Politikbereichen verwirklicht werden, um Menschen mit Behinderungen ein inklusives Leben mitten in der Gesellschaft zu ermöglichen.

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