Überwachungsstelle der UN-Konvention muss finanziell ausreichend unterstützt werden

Der Unabhängige Monitoringausschuss zur Überwachung der Einhaltung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen ist das erste Gremium zur Überwachung von Menschenrechten in Österreich.
Die Artikel 33 und 34 der Konvention verpflichten Österreich zur Einrichtung eines derartigen Ausschusses. Die Konstituierung des Ausschusses erfolgte am 60. Jahrestag des Beschlusses der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, am 10. Dezember 2008. Er ist in § 13 des Bundesbehindertengesetzes verankert.
Die Geschäftsordnung des Ausschusses sieht unter anderem vor, dass der Ausschuss Beschwerden zu Verletzungen der Konvention bearbeiten, Stellungnahmen zu Gesetzen – und Gesetzesentwürfen – abgeben, sowie zur grundsätzlichen Einhaltung der Konvention durch den Bund Stellung nehmen kann.
Das Budget für den Ausschuss ist jedoch zu klein, um die Arbeit in erforderlichem Umfang erledigen zu können. Zum Vergleich: in Österreich bekommt der Ausschuss 23.000 Euro pro Jahr, in Deutschland 400.000 Euro!
Der Vorsitzenden des Monitoringausschusses wurde eine Budgeterhöhung in Aussicht gestellt, im Sozialausschuss konnte jedoch diese Woche keine Einigung darüber erzielt werden.
„Man könnte den Eindruck bekommen, Österreich ist die Einhaltung der Menschenrechte nichts wert“, so die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer, „ich fordere die Regierung auf, gemeinsam nächste Woche eine Budgeterhöhung zu beschließen, die Arbeit des Monitoringausschusses ist sonst ernsthaft in Gefahr.“
Ein netter Mensch,
03.07.2010, 14:56
@ anonym · 3. Juli 2010 09:37 Uhr: In der Tat ist das sehr mager … Da gibt es andere Ausschüsse, die erheblich besser ausgestattet sind. Danke für den Link, ich habe ihn in der Nacht nicht gefunden!
Gerhard Lichtenauer,
03.07.2010, 10:16
@anonym, wie ich sagte, es wundert nicht! Genau so „aufkommensneutral“ wie deren Überwachungsinstrument wurde auch die gesamte Umsetzung der UN-Konvention betrachtet: als bloßer Papierkram, ohne jegliche finanzielle Auswirkungen, ohne Veränderungsbedarf. http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=8982#fid8280 | http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=8980#fid8279 | http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=11279#fid12395 |
Alles nur zum Schein, nur für die Optik, wie eigentlich alle internationalen Vereinbarungen von den Allgemeinen Menschenrechten über die Kinderrechte- und Behindertenrechte-Konvention bis hin zur Europäischen Grundrechtecharta im Vertrag von Lissabon u.v.a.m. Ja, diese pluralistische Ignoranz Österreichs in Menschenrechtsfragen ist in der Tat(begehungsabsicht) eine bodenlose Frechheit und eine tiefe Schande.
Anonymous,
03.07.2010, 09:37
@Ein netter Mensch: Es ist sogar noch schlimmer als Sie vermuten. Laut Gesetzesbeschluss (samt Erläuterungen) – siehe http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIII/I/I_00587/fnameorig_111163.html – heißt es: „Die Errichtung der Struktur selbst wäre praktisch aufkommensneutral, es ginge hier um jährliche Zusatzkosten im dreistelligen Eurobereich (Reisekostenersätze etc.). Für die Führung der laufenden Bürogeschäfte würde eine Fachkraft der Einstufung A2/Grundlaufbahn bis A2/4 im Ausmaß von 20 Wochenstunden veranschlagt, was Kosten im pauschalierten Ausmaß von derzeit jährlich € 22.252 mit sich brächte.“
Der Ausschuss hat also überhaupt kein Geld! Er bekommt vielleicht ein paar hundert Euro Reisekosten pro Jahr und halt eine halbtags Bürokraft im Sozialministerium. Aber sonst NULL (oder wie oben so schon formuliert „aufkommensneutral“). Das nenne ich schon wirklich frech.
Ein netter Mensch,
03.07.2010, 01:46
Etwas ungenau: Art. 33 verpflichtet nur zur Einrichtung eines Instruments zur Einhaltung der Konvention, die Idee mit dem Ausschuß war eine Österreichische.
(„Article 33 – National implementation and monitoring
1. States Parties, in accordance with their system of organization, shall designate one or more focal points within government for matters relating to the implementation of the present Convention, and shall give due consideration to the establishment or designation of a coordination mechanism within government to facilitate related action in different sectors and at different levels.
2. States Parties shall, in accordance with their legal and administrative systems, maintain, strengthen, designate or establish within the State Party, a framework, including one or more independent mechanisms, as appropriate, to promote, protect and monitor implementation of the present Convention. When designating or establishing such a mechanism, States Parties shall take into account the principles relating to the status and functioning of national institutions for protection and promotion of human rights.
3. Civil society, in particular persons with disabilities and their representative organizations, shall be involved and participate fully in the monitoring process.“) Quelle: http://www.un.org/disabilities/default.asp?id=293
Deutschland hat 10 Mal so viele Einwohner wie Österreich, aber solange unklar ist was mit dem Geld bezahlt werden muß, bin ich mit einem Vergleich vorsichtig. Ich nehme mal an, das Büro und die Kanzleikraft im BMASK werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Gerhard Lichtenauer,
02.07.2010, 19:48
Die organisierte hoheitliche Unrechtspflege und das AmtsMissBrauchtum der menschenrechtsignoranten, dem eugenisch-ökonomistischen Grundkonsens frönenden Legislative und Exekutive der Bundesländer muss aufgezeigt werden. Da der Unabhängige Monitoringausschuss zur Überwachung der Einhaltung der UN-BRK das erste offizielle Gremium zur Überwachung von Menschenrechten in Österreich ist, wundert es nicht, dass der delinquenten Obrigkeit nicht viel an dessen Effizienz gelegen ist.