Jarmer: Unfallversicherung für Menschen in Beschäftigungstherapie genügt nicht

Grüne: Schaffung von sozialversicherungsrechtlich abgesicherten Arbeitsverhältnissen ist gefordert

Helene Jarmer
GRÜNE

Für die 20.000 Menschen mit Behinderungen die derzeit ohne eigenständige Kranken- und Pensionsversicherung in Österreich in so genannten „Geschützten Werkstätten“ oder in Beschäftigungstherapien arbeiten, ist die Einbeziehung in die gesetzliche Unfallversicherung ein erster wichtiger Schritt.

„Es muss jedoch das Ziel sein, diese Menschen vollständig in das Sozialversicherungssystem einzugliedern“, so die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer, die eine eigenständige Kranken- und Pensionsversicherung für diese Personengruppe fordert.

Für den Unabhängigen Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen stellt die derzeitige Situation eine klare Konventionsverletzung dar. Der Artikel 27 der UN-Konvention geht davon aus, dass Menschen mit Behinderungen grundsätzlich in einem offenen, inklusiven und barrierefrei zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld beschäftigt werden.

Auch das Regierungsprogramm sieht unter anderem einen chancengleichen und nachhaltigen Zugang zu sozialversicherungsrechtlich abgesicherten Beschäftigungsverhältnissen für Menschen mit Behinderungen vor. Die Prüfung der Umsetzungsmöglichkeiten einer eigenständigen sozialversicherungsrechtlichen Absicherung von Menschen in der Beschäftigungstherapie ist ebenfalls Teil des Regierungsprogramms.

„Ich appelliere an die Bundesregierung, im Sinne der UN-Konvention möglichst rasch die Menschen, die in so genannten „Geschützten Werkstätten“ oder in der Beschäftigungstherapie tätig sind, in das Sozialversicherungssystem einzubeziehen“, so Jarmer.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich