Jarmer: Unwürdiges Spiel um Finanzierung des Erwachsenenschutzgesetzes ist zu beenden

Grüne: Ausreichende Finanzierung und laufendes finanzielles Monitoring dringend notwendig

Helene Jarmer
GRÜNE

Derzeit mehren sich die Anzeichen, dass die Umsetzung des kürzlich beschlossenen Erwachsenenschutzgesetzes an der fehlenden Finanzierung scheitern könnte.

„Das Erwachsenenschutzgesetz löst das Sachwalterrecht ab und ist ein wichtiger Baustein bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Menschen mit Behinderung wird mit diesem Gesetz ermöglicht, dass sie Entscheidungen, wenn nötig mit Unterstützung, selbst treffen und dadurch ein weitgehend selbstbestimmtes Leben führen können. Nötig ist dazu ein verpflichtendes Clearing, das finanziert werden muss“, sagt die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer

Die Finanzierung der Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes war schon in den Ausschussverhandlungen ein Thema. Die Grünen brachten im Justizausschuss einen Antrag ein, dass ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Ausgegangen wurde laut der ExpertInnenschätzung von einem Mehrbedarf in der Höhe von 84,45 Millionen Euro. Der Antrag wurde abgelehnt.  

Jarmer: „Da Justizminister Brandstätter glaubhaft versicherte, die Mehrausgaben für das neue Gesetz würden durch die Auflösung von Rücklagen gedeckt werden, kam dann im Plenum ein einstimmiger Beschluss für dieses wichtige Gesetz zustande. Dass diese Auflösung der Rücklagen jetzt nicht möglich sein soll, stellt die künftige Selbstbestimmung der betroffenen Menschen wieder in Frage.“ 

Die Grünen pochen erneut auf ein laufendes finanzielles Monitoring der Gesetzesumsetzung im Sinne des Budgetdienstes, der von den Grünen befragt wurde. „Ich fordere Justizminister und Finanzminister auf, das unwürdige Spiel auf dem Rücken von behinderten Menschen und ihren UnterstützerInnen zu beenden und endlich eine ausreichende Finanzierung des Erwachsenenschutzgesetzes sicherzustellen“, sagt Jarmer.

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