Jarmer: Volksanwaltschaft sieht Fremdbestimmung als Risikofaktor für Menschen mit Behinderungen

Grüne: Schutzsysteme vor menschenunwürdiger und erniedrigender Behandlung sind zu verbessern

Helene Jarmer
GRÜNE

Im heute stattfindenden Volksanwaltsausschuss steht der Band 2 des VA-Berichtes über das Jahr 2015 auf der Tagesordnung. Die Kommissionen der VA besuchten 93 Einrichtungen, die ausschließlich Menschen mit Behinderungen gewidmet sind (Heime, Wohngemeinschaften und Werkstätten) und stellten einige gravierende Missstände fest.

„Dass etwa Heime und andere Einrichtungen zur Pflege und Erziehung Minderjähriger unter Aufsicht der Kinder- und Jugendhilfeträger vom Geltungsbereich des Heimaufenthaltsgesetz explizit ausgenommen sind, widerspricht allen menschenrechtlichen Vorgaben, die Österreich erfüllen muss. Die Volksanwaltschaft hat bereits in der Vergangenheit massive Freiheitsbeschränkungen in diesem Bereich dokumentiert. Ich werde einen Antrag im Nationalrat einbringen, damit diese Gesetzeslücke möglichst rasch geschlossen wird“, sagt die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer.

Die Volksanwaltschaft stellt im Bericht fest, dass Fremdbestimmung Menschen mit Behinderung für menschenunwürdige und erniedrigende Behandlung besonders verletzlich macht.

„Die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung ist unbedingt zu unterstützen und zu verstärken, Schutzsysteme vor menschenunwürdiger und erniedrigender Behandlung sind zu verbessern. Wichtige Vorhaben in diesem Bereich wie z.B. bundeseinheitliche Regelungen der persönlichen Assistenz oder De-Institutionalisierung durch Abbau von großen Einrichtungen liegen seit Jahren auf Eis oder gehen nur schleppend voran“, kritisiert Jarmer.

Ein besonderes Anliegen ist den Grünen, dass Menschen mit Behinderungen auch im Alter ein selbstbestimmtes Leben führen können.

„Derzeit sind betreute Wohnplätze mit der Tätigkeit in einer Werkstätte verbunden. Ist die Arbeit aus Altersgründen nicht mehr möglich, müssen die Menschen in ein Alten- oder Pflegeheim übersiedeln und verlieren ihre gewohnte Wohnumgebung – das widerspricht ganz klar der UN-Behindertenrechtskonvention. Es müssen neue und flexiblere Strukturen für ältere Menschen mit Behinderungen aufgebaut werden, um den Menschen eine selbstbestimmte Lebensgestaltung zu ermöglichen“, sagt Jarmer.

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